§. 10. Unterscheidung der Haupt-Fälle.
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des Punktes ein Drei-
len Dreiecke derPo-
gon von p Seiten alle
tlich drei überschüs-
en die v (welche hier
em sie theils Winkel
stimmt werden, dafs
«2 + » ä s«, +»,
riirden, wenn wir sie
o 5 +w s u. s. w.
en. Hier ist z b =z 3.
um die aufgestellte
utern. Wir müssen
; verstehen, noch ei-
lung besagt nämlich
Wesen nach ver-
»chaftliche Gesichts-
en könnten, und be-
Umständen bei einer
• Fälle oder alle drei
Was das erste be-
'ecte Beobachtungen
rächtet werden kön-
¡ifallen, dafs wir bei
sachtungen als Ele-
l die z b übrigen Be-
Was aber das zweite
i ein Beispiel beifü-
Gesetzt also in ei-
Seite als gegeben
iber nicht in D auf
gestellt, und überall die drei vorhandenen Winkel (also
z.B.ABD, ABC, BBC) und zwar jeden durch zehnma
lige Repitition gemessen. Da gäbe denn die Repetition zu
erst Veranlassung zu neunmaliger Anwendung der ersten
Aufgabe; der Horizont-Abschlufs, der auf jeder Station
nöthig würde, verlangte dreimalige Anwendung der zwei
ten Aufgabe; und nun hätten wir noch die beiden Bedin
gungen zu erfüllen, dafs die Summe der Winkel des Drei
ecks ABC auf 180° schliefse, und dafs das Verhältnifs je-
BT)
der zwei beliebigen Linien z. B. ~ immer durch dieselbe
Zahl ausgedrückt werde, welche von den Winkeln wir auch
zu seiner Berechnung anwenden mögen.
Wir befolgten bei Aufstellung unserer Unterscheidung
vielmehr blofs die Rücksicht, dafs, um in zusammengesetz
teren Fällen nicht den Faden zu verlieren, vor Allem nö
thig ist, sich die einfacheren Fälle erst allein gründlich ein
zuprägen. Wir wollen deshalb jeden dieser Fälle nun al
lein in einem besonderen Abschnitte vornehmen, und uns den
vorhandenen Stoff nach Kapiteln, Paragraphen und Num
mern disponiren, worauf wir uns in der Folge beziehen
können.
In jedem dieser Abschnitte wollen wir zuerst solche
Beobachtungen voraussetzen, die gleich genau sind, d. h.
bei welchen kein Grund vorliegt gröfsere Fehler bei der ei
nen als bei der anderen zum Voraus zu befürchten; sodann
wollen wir zu Beobachtungen von verschiedener Genauig
keit übergehen, und zugleich immer alles das beifügen, wo
zu die Betrachtung des besonderen Falles unmittelbar Veran
lassung giebt.