erschied. Genauigk.
§. 28. Urtheil nach dem Erfolge. 67
-Einheiten bei-
ader auch, wenn
indem wir eine
behalten und die
i wäre nach n. 15
— P — —
lülfen gelten also
l würde also das
».
beibehalten hät-
1 das Endresultat
dafs die m doch
ren Fall uns die
wir ü = j ge-
al 45",25; das
les obigen mög-
dergleichen Nä-
desmal von Um-
dtergehen, wol-
ur Sprache brin-
legenheit setzen
fs wir ihm keine
höchstens einige
in den meisten
hl zu verweisen
Es kommen nämlich immer, besonders bei ausgedehn
ten Beobachtungs - Reihen einzelne Beobachtungen vor, ge
gen die wir vor Anstellung der Rechnung keinen Verdacht
hatten, die aber nach Vollendung derselben soviel von den
übrigen abweichen, dafs wir in den Zweifel gerathen, ob
sie nicht nach dem Erfolg auszuschliefsen seyen,
oder ob wir nicht berechtigt seyen, ihnen ein geringeres
Gewicht als den übrigen beizulegen. — Eine solche Be
obachtung haben wir z. B. in unserer Reihe §. 26. an o^,
wo wir nach Vollendung unserer Rechnung sehen, dafs
v 7 ~ 12",28 mehr als das doppelte von m ? beträgt; statt
dafs die übrigen v mit ihren m alle besser harinoniren. —
Was nun zuerst die Frage betrifft, ob wir nicht vielleicht
einer solchen Beobachtung des Erfolges wegen ein ge
ringeres Gewicht beizulegen, und damit die Rechnung zu
Miederholen veranlafst seyn sollten, also z. B. in unserem
Fall p 7 — 1 setzen, statt dafs wir vor dem Erfolge p 7 — 3
zu setzen beschlossen hatten; so ist das überaus mifslich,
und immer entschieden abzurathen, wenn nicht ganz beson
dere Gründe vorliegen, die schon im Protocoll stehen. So
also könnten wir uns in unserem Beispiele wohl dazu ent-
schliefsen, wenn im Protocolle stände: „Beim letzten Ein
stellen fing es plötzlich an zu regnen. Es Murde der Regen-
Sack übergezogen und erst nach einer Stunde abgelesen.”
In diesem Falle könnten wir wohl vermuthen, dafs die letzte
Einstellung aus Furcht vor dem NafsMerden des Instrumentes
etwas zu eilig geschehen sey. Aber auch dann M äre es viel
leicht ZMeckmäfsiger, die Beobachtung zu streichen, als
nach dem Erfolge p 7 — 1 zu setzen. Gar zu leicht kommt
man nämlich, M r enn man einmal anfängt, an der zum vor
aus gemachten Festsetzung für die p etwas zu ändern, in die
Versuchung, mehr zu thun, als recht ist; ja es MÜrde dies
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