Full text: Geodäsie

112 
Kapitel Y II. Nivellement. 
Zur Messung dient ein Nivellierinstrument, das in C 
aufgestellt wird und im wesentlichen aus einem Fernrohr 
mit Visier Vorrichtung (Fadenkreuz) und einem feingeteilten 
Niveau besteht. In den Punkten A und B werden Maß 
stäbe (Nivellierlatten) senkrecht aufgestellt. Spielt das 
Niveau ein, wenn das Fernrohr genau horizontal ge 
richtet ist, und ist dann auch gleichzeitig die Zielrichtung 
(Verbindungslinie des Mittelpunktes des Fadenkreuzes mit 
dem optischen Mittelpunkt der Fernrohrobjektivlinse) wage 
recht, so wird derjenige Teilstrich der in A oder JB lotrecht auf 
gestellten Latte mit dem Mittelpunte des Fadenkreuzes oder 
dem Horizontalfaden desselben zusammenfallen, der in der 
Horizontalebene des Punktes C liegt. Hierbei ist der Punkt C 
als ein Punkt der Ziellinie und als Schnittpunkt derselben 
mit der lotrechten Drehungsachse des Instrumentes an 
genommen. 
Setzen wir zunächst voraus, daß die vorgenannten Be 
dingungen erfüllt sind, so setzt sich die Messung des Höhen 
unterschiedes zwischen zwei Punkten 1 und 4 aus folgenden 
Operationen zusammen: 
Aufstellung der Latte A in 1, der Latte B in 2, des In 
strumentes in I. Ablesung der Lattenhöhen durch 
das wagerecht erst nach 1, dann nach 2 gerichtete 
Fernrohr. 
Aufstellung der Latte A in 3, des Instrumentes in II. 
Ablesung der Latten in 2 und B (Latte B bleibt stehen). 
Aufstellung der Latte B in 4 (Latte A bleibt in 3), des 
Instrumentes in III. Ablesung der Latten in 3 und 4.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.