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bestimmt. Die Größe der Schrift durch die Ansichtweite
der Tafel und die Reinheit des Grundes, worauf sie stehet
(und welcher mehr oder weniger bedeckt ist), durch Zeich
nung oder durch andere Schrift, dann auch einigermaßen
durch die Größe der Gegenstände selbst. Die Stellung der
Schrift richtet sich nach der Ausdehnung und der Lage der
Gegenstände, und die Gestalt nach dem Erfordernisse der
Lesbarkeit; auf weißem Grunde also vielleicht nach gewis
sen Verhältnissen ausgedehnter, magerer und mit mehrerer
Verzierung, auf bedecktem Grunde zusammengedrängter, fet
ter und ohne alle Zierrathen. In Rücksicht nun auf das,
was §. 20. über die Ansichtweiten gesagt ist, würde sich
von diesen Gesetzen eine leichte Anwendung machen lassen,
sowohl bei Zeichnungen, die auf einer einzigen Tafel, als
bei solchen, die auf mehrern Tafeln oder Sektionen enthal
ten sind. Bei jeder Tafel, die man vor das Auge nimmt,
will man vorerst das vorgestellte Ganze oder das Gerippe
überblicken, man will also die Namen der Haupttheile, näm
lich die Hauptbcrge, Flüsse, Wohnorte, Straßen und Ka
näle mit den politischen Anordnungen oder historischen Er
eignissen in der Uebersichtweite, das ist, unter dem Winkel
von ungefähr 30 Graden, leicht lesen. Wenn das gesche
hen ist, will das Auge näher rücken und die Uebersicht eines
Abschnitts oder einer Partie fassen und dort eben so leicht
und deutlich lesen; endlich will es die Einzelheiten auf der
Ansichtweite von 6 Zollen erkennen. Man nehme also für
die bleibenden Gegenstände, die man bei der Uebersichtweite
lesen will, die Kapital-, bei denen der zweiten Ansicht die
Roman-, und bei denen der dritten Ansicht die Kursiv-
Schrift, und bestimme ihre Größe durch Versuche. Bei
Bau-Entwürfen oder veränderlichen Bauwerken, bei Gren
zen und allen eingebildeten Gegenständen, bei historischen
Bezeichnungen, als Märschen, Stellungen und Gefechten,
wird nach Verhältniß des Grundes die zierliche englische
Schrift, oder die Batarde wohl am besten anzuwenden seyn.