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jungen nach der rechten und untern Seite zu, würden in
Zweifel lassen, ob es etwa Mauern sind; aber es sind ver
stärkte Druckerlinicn nach den Grundsätzen der Seitenbe
leuchtung.
Auf einer Charte, wie die vorliegende ist, können die
Straßen und Wege nach ihrer verschiedenen Größe und
Beschaffenheit genugsam aufgezeichnet werden; das ist hier
aber nicht geschehen. Die Charte zeigt bloß zwei Klassen
von Wegen, die eine mit zwei stäten, die andere mit einer
stäten und einer punktirten Linie bezeichnet; also Stadtwege
und Dorfwege, unter welchen hier alle, von den größten
Heerstraßen bis zu den Feldwegen, zu verstehen sind. Die
Straßen, welche die großen Handelsplätze an der Rhein
mündung .und der Südersee mit denen im Innern von
Deutschland verbinden, und die durch Münster, Rheine und
Lingen ziehen, sind bezeichnet, wie die kleinen Marktstraßen
zwischen den Landstädtchen. Vielfältig ist der Zusammen
hang der Straßen unterbrochen, und ein andermal sind
Straßen und Privatwege ohne Zweck gezeichnet; sie gehen
oftmals spitzeckig, schlangenförmig und im Zickzack, daß
die Passage dadurch ungemein verlängert wird, und ohne
daß sich eine Ursache dazu absehen läßt. Als Beispiele von
allem diesen finden wir die zwei großen Straßen, die sich
in Ottenstein kreuzen und Münster mit Züpfen, Wesel mit
Emden verbinden, als Dorfwege gezeichnet; die durch Ems
detten und Elten ist theils als gemeiner Fahrweg, theils
mit der Brücke, die hier über der Ems liegen soll, mit
der Fortsetzung gegen Tecklenburg gar nicht bezeichnet; die
zwischen Bcvergeven und Münster ist zum Theil als Straße,
zum Theil als gemeiner Weg dargestellt. Die Straßen
zwischen Vreden und Enschede, Steinfurt und Münster,
Gronau und Ahaus, Steinfurt und Ochtrup, Gronau und
Vreden, Cosfcld und Horstmar, Horstmar und Steinfurt,
Dülmen und Horstmar rc., sind theils als gemeine Wege,
theils gar nicht angezeigt. Auch den Dorfwegen fehlt öfters