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recht auf jeden Punkt der vielleicht sehr unebenen
Erdoberfläche angenommen werden.
Bei der vertikalen Ansicht fallen bloß die horizontalen
Entfernungen und die horizontalen Winkel unmittelbar in's
Auge, mithin können auch im Horizontal-.Plane, oder in der
topographischen Zeichnung, nur die Horizontal-Entfernungen
und die Horizontal-Winkel aufgetragen und wieder unmit
telbar aus der Zeichnung abgenommen werden. Die Hö
hen und die wahren Entfernungen der Gegenstände, so wie
die wahren und vertikalen Winkel, können nur aus dem be
zeichneten Flächenwinkel der Bergabdachungen, auf welchen
die Gegenstände liegen, mittelbar gefunden werden.
§. 16.
Beleuchtung.
Die Beleuchtung macht die Gegenstände sichtbar, und
zwar um so deutlicher, je stärker sie ist. Eine Fläche ist
aber am stärksten beleuchtet, wenn die Lichtstralen rechtwin
kelig auffallen; sie ist gleichmäßig und mithin am deutlich
sten erleuchtet, wenn diese Lichtstralen allefammt parallel
sind. Je schiefer die Lichtstralen auffallen, desto schwächer
ist die Beleuchtung, und je mannigfaltiger sie auffallen,
desto undeutlicher.
Ein Stück der Erdoberfläche wäre demnach am stärk
sten und deutlichsten erleuchtet, wenn die Lichtstralen der
Sonne senkrecht auffielen. Die schiefe Beleuchtung wäre
im Allgemeinen schwacher, auch würden manche Theile der
Bergoberflachen und anderer Gegenstände, theils von ihrem
eigenen Schatten und vom Schatten der neben liegenden ent
stellt und verdunkelt, theils vom zufälligen Stande des Lich
tes zu unverhältnißmäßig stark erleuchtet seyn, und mithin
nicht mit gleicher Deutlichkeit gesehen werden können. In
der Topographie muß also nothwendig die Beleuchtung
der Erdoberfläche senkrecht angenommen werden.
Bei der vertikalen Beleuchtung läßt sich