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oder Civilbeamten, der große Landstrecken zu übersehen nö
thig hat.
Nach meiner Meinung sind für unsern Vertheidigungs
und Verwaltungsdienst dreierlei Arten Charten zu wünschen.
1) Eine große topographische oder Situation-Charte, in
dem Maßstabe von tvvistt oder 31,536 Zoll für
die ganze Meile. Diese Charte zeigt die Größe,
Gestalt und Beschaffenheit aller bleibenden Gegen
stände, sie zeigt, ob der Boden felsig, erdig, sandig
oder morastig ist; zu Wald, Wiese, Huth oder Frucht
bau benutzt wird; sie zeigt die Höhe oder Ferne der
Berge, den Fall der Bäche und Flüsse, mit Angabe
ihrer großen und kleinen Wassermenge; die Holz
arten in den Wäldern, die Natur der Bauwerke,
Straßen, Brücken, Kanäle, Schleußen, Floßgrä
ben rc., mit besonderer Auszeichnung derer, die dem
Staate gehören; Festungwerke und anderer Militair-
gebäude; sie zeigt die Umgrenzungen der Staats-,
Ritterschaft- und Kirchengrundstücke, die Gemein
heit- und Gerichtsgrenzen rc.
2) Eine reduzirte topographische oder Spezial-Charte, im
Maßstabe von i-^^oder ungefähr 3,15 Zoll auf
die ganze Meile, die noch alle Bergparthieen, alle
Gewässer, Gebüsche, Wege, einzelne Höhen und Bau
werke an ihrer Stelle und in ihrer wahren Gestalt
zeigt. Das ist eigentlich die, welche der Militair
für das Detail der Kriegsoperationen braucht, und
wovon die Kassinische in Frankreich und die Schröt*
terfche von Preußen ein ungefähres Beispiel geben.
3) Eine Uebersicht- oder General-Charte, in dem Maß
stabe von -sTnnnrn oder 0,8 Zoll auf die geogra
phische Meile, die noch die Hauptberge und Rücken,
alle fließenden Gewässer, Wälder, alle Straßen und
alle Dörfer, jedoch nur die merkwürdigsten benamt,
zeigt, auch das Land der benachbarten Staaten so