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weit darstellt, als bei der großen Anordnung des
Handels und der Kriegsoperation des Staats in
Rechnung kommt.
Das ist die Charte, welche ich neulich, auf An
regung des geheimen Finanzkollegii, vorgeschlagen
hatte, und von welcher ich glaube, daß sie ein wich
tiges Bedürfniß für unsere Staats- und Kriegs-
beamten sey. Die Bearbeitung dieser Charte erfor
derte von der Königl. Kasse gar keinen Aufwand,
sondern einen bloßen Vorschuß, und man könnte sie
jedem Verwaltungsbeamten und Offizier für einen
mäßigen Preis ablassen.
b.
Nach dem, was man mir erzählt hat, wird seit dem
Jahre 1779 vom Königl. Sächs. Jngenieurkorps an einer
Charte von Sachsen und der Lausitz gearbeitet; die Charte
soll den Boden in T s4u o, das ist 1000 Ellen des Bo
dens auf 2 Zoll im Bilde darstellen, und bloß die natür
liche Gestalt und Größe der Gegenstände zeigen, ohne an
dere Abgrenzungen als die des Landes, ohne Angabe der
Ortshöhen, des Falles der Gewässer, der Natur der Ge
hölze rc.
Der bergige Theil Sachsens soll bereits in dieser Art
aufgenommen, und nur noch der Wittenberger Kreis, die
Niederlausitz, der untere Theil der Oberlausitz und ein klei
ner Theil des Meißnischen Kreises, in allen an 300 Qua
dratmeilen aufzunehmen seyn, welche Arbeit bei dem bis
her angenommenen Gange in vielleicht 20 Jahren beendigt
seyn wird.
Ueber die große Charte soll eine Register-Charte gehal
ten werden, in dem Maßstabe von wov* oder 12000 El
len auf 3 Zoll im Bilde, welche aber das Detail des Lan
des nicht in dem Maße enthält, als oben unter a. Nr. 2.
gefordert wurde.
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