Full text: Anleitung zum vortheilhaften und zweckmäßigen Gebrauche des Meßtisches, aus einer Reihe praktischer Erfahrungen begleitet und entworfen (2. Teil)

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weit darstellt, als bei der großen Anordnung des 
Handels und der Kriegsoperation des Staats in 
Rechnung kommt. 
Das ist die Charte, welche ich neulich, auf An 
regung des geheimen Finanzkollegii, vorgeschlagen 
hatte, und von welcher ich glaube, daß sie ein wich 
tiges Bedürfniß für unsere Staats- und Kriegs- 
beamten sey. Die Bearbeitung dieser Charte erfor 
derte von der Königl. Kasse gar keinen Aufwand, 
sondern einen bloßen Vorschuß, und man könnte sie 
jedem Verwaltungsbeamten und Offizier für einen 
mäßigen Preis ablassen. 
b. 
Nach dem, was man mir erzählt hat, wird seit dem 
Jahre 1779 vom Königl. Sächs. Jngenieurkorps an einer 
Charte von Sachsen und der Lausitz gearbeitet; die Charte 
soll den Boden in T s4u o, das ist 1000 Ellen des Bo 
dens auf 2 Zoll im Bilde darstellen, und bloß die natür 
liche Gestalt und Größe der Gegenstände zeigen, ohne an 
dere Abgrenzungen als die des Landes, ohne Angabe der 
Ortshöhen, des Falles der Gewässer, der Natur der Ge 
hölze rc. 
Der bergige Theil Sachsens soll bereits in dieser Art 
aufgenommen, und nur noch der Wittenberger Kreis, die 
Niederlausitz, der untere Theil der Oberlausitz und ein klei 
ner Theil des Meißnischen Kreises, in allen an 300 Qua 
dratmeilen aufzunehmen seyn, welche Arbeit bei dem bis 
her angenommenen Gange in vielleicht 20 Jahren beendigt 
seyn wird. 
Ueber die große Charte soll eine Register-Charte gehal 
ten werden, in dem Maßstabe von wov* oder 12000 El 
len auf 3 Zoll im Bilde, welche aber das Detail des Lan 
des nicht in dem Maße enthält, als oben unter a. Nr. 2. 
gefordert wurde. 
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