§. 6.
Eigenschaften einer Grundlinie.
Die Basis muß
а) in einer übersehbaren Gegend gewählt werden, so daß
man von beiden Enden, und im Fall nur diese ein
zige Grundlinie zu messen möglich ist, überdies von
wenigstens einem Punkt in der Linie, der von bei
den Enden ziemlich gleich weit abstehet, nach meh-
rern ausgezeichneten und übersehbaren Gegenständen
eine freie Aussicht hat. Sie muß
h) so lang als möglich seyn, damit sich die Gesichtli-
nien von ihren Endpunkten, nach den seitwärts lie
genden entfernten Gegenständen, nicht spitziger als
unter 30o schneiden. Dann ist es gut, wenn sie
c) auf einem horizontalen, oder wenigstens auf solchem
Boden liegt, der nicht über 2° gegen den Horizont
geneigt ist, damit sie richtig und leicht gemessen wer
den kann. Wäre der Neigewinkcl größer, so müßte
derselbe gemessen und danach, und nach den gemes
senen wahren Entfernungen, die horizontale Ent
fernung berechnet werden. Endlich ist es auch gut,
wenn sie
б) in einer Vertikal-Ebene oder einem Alignement mit
zwei bleibenden, sich scharf auszeichnenden Gegen
ständen liegt, und auf den Enden, so wie in dem,
um die Mitte abgemessenen Punkte von eben sol
chen Alignements, ziemlich rechtwinkelig durchschnit
ten wird, damit man diesen Punkt auf dem Bo
den oder selbst auf dem Eise eines Flusses, See's rc.,
ohne künstliche Zeichen, allezeit wieder finden könne.
Tab. XVIII. Fia. 1.
’ §. 7.
Von den Alignements,Objekten.
Die Alignements-Objekte können beide auf einer Seite,