Full text: Anleitung zum vortheilhaften und zweckmäßigen Gebrauche des Meßtisches, aus einer Reihe praktischer Erfahrungen begleitet und entworfen (2. Teil)

35 
$. 21. 
Aufgabe c. 2. 
Sollte der Meßtisch nicht auf der Verlängerung von 
AB, sondern bloß auf der Linie zwischen den beiden End 
punkten AB aufgestellt werden können, so gehe man in der 
Gegend der vermeinten Linie, z. B. in m, mache ein Zei 
chen auf dem Boden, und gehe von demselben in gerader 
Linie gegen den einen Endpunkt, z. B. gegen A bis in n, 
drehe sich nach zurückgelegten 50 oder 100 Schritten um, 
und sehe, ob die Gesichtlinie über das gemachte Zeichen m 
hin das Objekt B trifft, wo nicht, so schätze man die Ent 
fernung, wie weit sie vorbei streicht; sie sey hier ungefähr 
80 Schritte. Wenn nun der Ort n, wo man stehet, so 
läge, daß sich nß zu nA etwa wie 4 zu 5 verhielte, so 
hat man von n bis an die Linie AB = 44 
W “T T/ 
Schritte. So viel Schritte gehe man von n gegen die 
Linie AB, stelle nun den Meßtisch auf, richte die Linie ul) 
auf dem Tische gegen eines ihrer gleichnamigen Richtobjekte, 
und sehe zu, ob die Richtung der Linien auch rückwärts auf 
das andere Richtobjekt trifft; wo nicht, so verbessere man 
den Standort wie vorhin. Nach einigen Versuchen kommt 
der Tisch in die gesuchte Linie zu stehen. Nun wird ein 
willkührlicher Punkt in der Linie als Standpunkt angenom 
men und weiter wie bei 6. 1. verfahren, wo der Meßtisch 
auf der Verlängerung stand. Dieses Verfahren, sich in eine 
Linie zu stellen, kann auch eben so in den Fällen angewen 
det werden, wo zwei Alignementsobjekte außerhalb dem 
Blatte liegen und gar nicht als Richtpunkte in Grund ge 
legt sind, wovon vielmehr nur die Richtung derselben auf 
dem Rande der Mensel bemerkt ist. 
Erläuterung: Unter vorstehender Bedingung, daß der 
Meßtisch weder auf die gegebenen Punkte X und 
Y, noch in die Verlängerung XY aufzustellen ist, 
sondern zwischen diesen beiden Punkten in das Alig- 
3 *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.