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§. 28.
Wahl der Richtobjekte.
Folgende Beispiele werden die Regeln für die Wahl
der Richtobjekte, und besonders die Folge der
Arbeit erläutern.
Gefetzt, man käme in der Gegend W an, und fände
einen Ort, von welchem aus mehrere Hauptgegenstände zu
neuen Richtpunkten, so wie auch mehrere Wiesen, Gärten-,
Busch-, Mauer-, Wege-, Haus-Ecken rc., visirt und be
stimmt werden sollten. Hier siehet man sich nun
1) nach den Richtobjekten um; man erblickt sogleich
FGN, aber diese Objekte scheinen mit dem hier zu neh
menden Standorte in einer Zirkellinie zu liegen. Zwar zeigt
sich auch bei einigem Umhergehen und Suchen das Objekt L,
aber die Visirlinie von dorther schneidet sich mit denen von
F G und N noch viel zu spitzig. Bei fernerer Umsicht zeigt
sich auch F, nun wären NE und F bestimmend genug
für den Standpunkt bei W, wenn von hier aus nur nahe
gelegene Gegenstände abvisiret werden sollten; aber da sich
in der Gegend von X ein ausgezeichneter Gegenstand sehen
läßt, der, wenn er bestimmt würde, nicht allein zum Richt
punkte für die dortige Gegend, sondern auch mit dem Stand
punkte bei W, als Endpunkt einer Standlinie für ein
neues, auf dieser Seite anzusetzendes Meßtischblatt, für wel
ches etwa keine Hauptrichtpunkte aus dem Hauptnetze ge
geben sind, dienen könnte: so muß, um diesen genau zu
bestimmen, nothwendig eins der Richtobjekte, wo nicht wei
ter, doch eben so weit als der Punkt X von dem gegen
wärtigen Standpunkte des Instruments entfernt seyn. Die
ses wäre nun das sichtbare Objekt L. Aber nach einigem
Suchen findet sich auch das noch entferntere X, und nun
sind KEF die bestimmendsten Richtobjekte. Nach dieser
Wahl wird:
2) der Meßtisch niedergesetzt und nach X und F nä
her orientirt, auch die Visirlinien von X, E und F gezo-