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Die großmaßstabigen Karten einzelner Länder.
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eine neue Landesaufnahme oder ein Reichsvermessungsamt zu lösen hat,
nicht bloß in Deutschland, sondern auch in andern Ländern. 1 Wird der Reform
gedanke richtig erfaßt und verwirklicht, dann gleiten die gesamten Vermessungs
aufgaben der bisherigen Landesaufnahmen von selbst aus den Händen des Militärs.
Dieses hat seine Aufgabe erfüllt. In einer Zeit, wo sich erst die Aufnahmen der
einzelnen Länder entwickelten und der Ziviltopographie ein bescheidenes Dasein
blühte, war die Militäraufnahme, die in Rücksicht auf das Schutzbedürfnis der
Staaten in der wünschenswerten Weise autoritativ wie pekuniär unterstützt wurde,
allein in der Lage, große Landgebiete in verhältnismäßig kurzer Zeit topographisch
festzulegen. 1 2 Für die kriegerischen Operationen genügten die Karten 1 : 100000
oder 1 : 80000, die sog. „Generalstabskarten“, und 1 : 25000 bzw. 1 : 20000 vollständig.
Wenngleich die neueste Kriegführung mit diesen Maßstäben nicht mehr auszukommen
vermag, ist doch ihr Bedürfnis nach großmaßstabigen Karten nicht so groß und von
so vitaler Natur wie das der modernen Technik und Wirtschaft. Die Mängel, die
bezüglich der Geländedarstellung sich auf militärgeographischen Karten zeigten,
waren die Ursache, schon vor 1900 die Ziviltopographie von der Militärtopographie
zu unterscheiden, wie es Hammer zuerst und später Koppe getan haben. Eigent
lich war der erste, der schon bewußt zwischen Zivil- und Militärtopographie unter
schied, J. G. F. Bohnenberger, der sich bei der Aufnahme seiner „Charte von
Wirtemberg“ in 1 : 86400, deren erstes Blatt 1798 erschien, schon dahin entschied,
kein Militär dabei mithelfen zu lassen, indem er sich zugleich darüber spöttisch äußerte,
daß es viele Leute gebe, die dächten, „ein Offizier vom wirtembergischen General
stabe müsse die Sache besser als ein Professor verstehen“. 3
Kein Sachverständiger, selbst der des Militärkartenwesens, kann sich der Ein-
1 Oberstl. Boelcke, während des Krieges Chef des Kriegsvermessungswesens, denkt sich das
Reichsvermessungsamt in seinem Buche „Kriegsvermessungen und ihre Lehren“, Berlin 1920, S. 38
hervorgegangen aus einer Zusammenfassung des Geodätischen Instituts und der deutschen Landes
aufnahmen; auch General v. Bertrab neigt dieser Auffassung zu. Das einzige Bedenken ist, daß das
dätische Institut“ in Potsdam ein rein wissenschaftliches, ein astronomisches Institut ist und mit der
Praxis zunächst nichts zu tun hat. Meiner Ansicht nach gehört vor allem die Katastervermessung
in ein Reichsvermessungsamt, ganz so, wie in England die Aufnahme des Katasters, der Fortifikationen,
Grenzen usw. in das Tätigkeitsbereich des „Ordnance Survey“ mit der Zentralstelle in Southampton
gehört. Ganz meiner Meinung war auch der Feldzeugmeister Frank. Insonderheit erachte ich die
5 Punkte des Antrags zur Errichtung eines „Reichsvermessungsamtes“ und die Leitlinien für die
Gliederung der neuen Behörde sehr vernünftig, die Lotz im Aufträge des Deutschen Geometervereins
und des Landesverbandes preußischer Landmesservereine aufgestellt hat. Vgl. Z. f. Verm.-Wesen.
Stuttgart 1919, S. 473, 475. Das sind künftig ganz unhaltbare Zustände, wenn z. B. die Vermessungen
in Preußen hauptsächlich an 5 Ministerien geknüpft sind: 1. Kriegsministerium mit der Landesaufnahme
(Generalstab); 2. Kultusministerium mit dem Geodätischen Institut; 3. Finanzministerium mit der
Katastervermessung; 4. Ministerium für Landwirtschaft und Forsten mit den Generalkommissionen
für Konsolidation und den Forstvermessungen; 5. Ministerium der öffentlichen Arbeiten mit dem
Eisenbahnvermessungswesen, dem Bureau für Hauptnivellements und Wasserstandsbeobachtungen usw.
In den Kampf der Meinungen über die Reorganisation des deutschen Vermessungswesens haben Land
messer, Militärs, Geodäten und Geographen eingegriffen. Darüber orientiert am besten die Z. f. Verm.
W. 1919 — 1921. Auch A. Penck hat es sich nicht versagt, seiner Meinung in dem Artikel „Landes
aufnahme und Reichsvermessungsamt“ in Z. d. Ges. f. Erdk. zu Berlin 1920 Ausdruck zu geben.
2 Über den Gegensatz zwischen Militärtopographie und Zivil- oder technischer Topographie
vgl. die interessanten Ausführungen von C. Koppe: „Die neuere Landestopographie“. Braunscl weig
1900, S. 1 ff.
3 Vgl. W. Jordan u. K. Steppes: Das deutsche Vermessungswesen. I. Stuttgart 1882 S. 265.
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