Full text: Die Kartenwissenschaft (1)

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Die Kartenaufnahme. 
Gradmessung Paris—Amiens 1669; 1683 wurde sie von J. D. Cassini bis zu den 
Pyrenäen fortgesetzt und 1718 mit der nördlichen Verlängerung nach Dünkirchen 
zum Abschluß gebracht. Über die Genauigkeit der Triangulation hören wir jedoch 
erst bei den 1736 vorgenommenen französischen Gradmessungen in Peru durch 
de la Condamine und in Lappland durch Maupertuis. Wichtig wurde auch die Grad- 
messung von Méchain und Delambre aus dem Jahre 1792 zwischen Dünkirchen und 
Barcelona. Durch die verschiedenen Gradmessungen war Frankreich mit einem 
Netz erster Ordnung überspannt worden, das der großen und für ihie Zeit un- 
eireichten Karte von Frankreich, die 1750 durch C. Fr. Cassini begonnen wurde, 
zugute kam. 1 In Großbritannien begannen 1788 die Triangulierungen unter Boy 
und wurden 1858 unter Ft. James und A. B. Clarke abgeschlossen. 1 2 
Zu großer Bedeutung gelangten die ausgedehnten Gradmessungen in der ersten 
Hälfte des 19. Jahrhunderts, wie in Bußland durch F. G. W. Struve, in Däne 
mark durch Schumacher. In jene Zeit fällt die ,.Hannoversche Gradmessung“ 
zwischen Göttingen und Altona von Gauß, 1820—1825. Dazu hatte Gauß mehrere 
klassische Arbeiten veröffentlicht. 3 Der hannoverschen Gradmessung reiht sich 
würdig die Gradmessung in Ostpreußen von F. W. Bes sei 4 an und auf diesen 
wiederum gestützt die Küstenvermessung von J. J. Baeyer. 5 Vorstehende Werke 
haben den wissenschaftlichen Grund für die preußische Landestriangulierung gelegt. 
Später hat das Kgl. Preußische Geodätische Institut verschiedene größere Trian 
gulierungsarbeiten ausgeführt. 6 
Das erste deutsche geodätische Zentrum war zu iHifang des 19. Jahr 
hunderts nicht im Norden, sondern im Süden Deutschlands geschaffen worden. Für 
die gesamte Landesaufnahme des Beiches wirkte bahnbrechend die in Bayern durch 
geführte erste zusammenhängende Triangulierung und Landesvermessung mit recht 
winkligen Koordinaten. Der Astronom und Geodät Joh. G. v. Soldner (1776 bis 
1 Zur Geschichte des Kartenwerkes vgl. die 5. Abhdlg. des Werkes: Mémoires pour servir à 
l’histoire des sciences et à celle de l’observatoire royale de Paris, suivis de la vie de J. D. Cassini écrite 
par lui même, et les éloges de plusieurs académiciens morts pendant la révolution par J. D. Cassini, 
ci-devant Directeur de l’observatoire royal de Paris. Paris 1810. 
2 S. das Werk: Ordnance trigonometrical survey oi Great Britain and ïreland. Account of the 
observations and calculations of the principal triangulation and of the figure, dimensions and mean 
specific gravity of the eartli as derived from, etc., by Captain Alexander Ross Clarke under the 
direction of Colonel H. James, Superintendent of the Ordnance survey. London 1858. 
3 Unter ihnen die Theorie der Triangulierungsausgleichung ganzer Netze nach bedingten Be 
obachtungen; veröffentlicht in: Supplementum theoriae combinationis erroribus minimis obnoxiae, 
societati regiae exhibita Sept. 16. 1826. (Commentationes societatis regiae scientiarum Goettingensis 
recentiores. Vol. VI. 1823—1827, S. 57—98.) 
4 Das Werk selbst ist betitelt: Gradmessung in Ostpreußen und ihre Verbindung mit preußischen 
und russischen Dreiecksketten, ausgeführt von P. W. Bessel, Direktor der Königsberger Sternwarte, 
Baeyer, Major im Generalstabe. Berlin 1838. 
5 Niedergelegt in dem Werke: Die Küstenvermessung und ihre Verbindung mit der Berliner 
Grundlinie. Ausgeführt von der trigonometrischen Abteilung des Generalstabes. Herausgegeb. von 
J. J. Baeyer, Oberst u. Abteilungsvorsteher im Generalstabe und Dirigent der trigonometrischen 
Abteilung. Berlin 1849. 
6 Ein ausführlicher geschichtlicher Kommentar zu den trigonometrischen Theorien, wie sie für 
das deutsche Kartenwesen und Aufnahmewesen bestimmt geworden sind, s. in dem Werk: Das deutsche 
Vermessungswesen, historisch-kritische Darstellung, auf Veranlassung des Deutschen Geometervereins 
unter Mitwirkung von Fachgenossen, hg. von W. Jordan und K. Steppes. Stuttgart 1882. I. Bd. 
Höhere Geodäsie und Topographie. II. Bd. Das Vermessungswesen im Dienst der Staatsverwaltung.
	        
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