Full text: Anleitung zur Ausführung von Land-Messungen für allgemeine Eisenbahn-Vorarbeiten im Hügellande und Gebirge mit vorzugsweiser Benutzung des Aneroid-Barometers (Text)

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eine grössere Breite der Messung lind der zu beschaffenden Piäne nöthig werden, als in engen Thälern, in 
welchen für die Bahnanlage nur ein schmaler Landstreifen in Betracht kommen kann. Es empfiehlt sich bei 
kleineren Thälern immer, beide Thalseiten in den Bereich der Messung zu ziehen. 
Soweit angängig, sind ausser den Lageplänen Uebersichtskarten der betreffenden Gemeinden im 
Maassstab 1: lOOOO zu beschaffen, welche bei der noch zu erwähnenden Eintheilung der im Maassstabe 
1 : 2500 herzustellenden Höhenschichtenpläne dienlich sind und auch zur Darstellung des Fortschreitens der 
Arbeiten bequem gebraucht werden können. 
Die meistens in verschiedenen Maasstäben vorhandenen Katasterkartentlieile werden behufs Zusammen 
stellung der Lagepläne durch entsprechende Verkleinerung oder Vergrösserung (am besten mittelst Storch 
schnabels) sämmtlich auf den Maassstab 1: 2500 gebracht, zu einzelnen Plänen in der Grösse eines Wliat- 
mannbogens mit entsprechenden Uebergriffen zusammengesetzt und durch Umdruck in der notliwendigen 
Anzahl (10 Stück) vervielfältigt. 
2. Ausführung eines Hauptnivellements mit Nivellirinstrumenten. 
Als Grundlage der ganzen Höhemessung ist zur Gewinnung von Festpunkten ein Hauptnivellement 
auszuführen, bei welchem auf die etwaige Linie und auf die spätere „Barometermessung“ keine besondere 
Rücksicht zu nehmen und bloss rasches und genügend genaues Arbeiten in Betracht zu ziehen ist. Das 
Hauptnivellement ist zum Anschlüsse an Normal Null an das Höhennetz der preussischen Landesaufnahme*) 
anzubinden und soll mit gut berichtigten Instrumenten, jedoch ohne peinliche Genauigkeit beim Ablesen und 
mit möglichst grossen Entfernungen ausgeführt werden. Um gröbere Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, 
auf demselben Linienzuge durch zwei Personen zwei von einander ganz unabhängige Nivellements auszuführen 
und wenigstens jeden Abend die gewonnenen Höhenzahlen zu vergleichen. Weniger sicher, aber bequemer 
ist die Ausführung eines gleichzeitigen Nivellements durch zwei Beobachter mit zwei Instrumenten und der 
selben oder denselben Latten und sofortige Vergleichung aller Höhenpunkte 
Bei einem Nivellement von n Kilometer Länge ist für diese Hauptnivellements ein Unterschied in 
den gewonnenen Höhenzahlen von 80 j/n Millimeter noch zulässig. Die Höhenzahlen für die Festpunkte 
werden durch Mitteln der Höhenzahlen beider Nivellements bestimmt. In Abständen von 200 bis 300 m 
sind sichere Höhenpunkte, wie Strassensteine, Brückenbrüstungen, Thür sch wellen, bezeichnete Grenzsteine, 
im Notlifalle kräftige Bodenpfahle als Festpunkte einzunivelliren. Die Festpunkte werden mit fortlaufenden 
Nummern versehen und unter Beischreibung ihrer Höhe über N N. in Metern, letztere auf zwei Decimalen ab 
gerundet, in ein Festpunktverzeichniss eingetragen. Das Festpunktverzeichniss muss eine genaue Beschreibung der 
Lage der betreffenden Punkte, nöthigenfalls mit Lage-Skizze enthalten, sodass jeder Punkt leicht wieder 
aufgefunden werden kann. 
Beispiel für die Einrichtung des Festpunktverzeichnisses: 
Nummer des 
Festpunktes 
Höhe üb. N.N. 
m 
Beschreibung und Lageskizzen 
80 
422.17 
Behauener Grenzstein zwischen 
Wald u. Wiese, gezeichnet F. L. 
rechts vom Bache; 50 Schritt links vom 
Bache liegt eine kleide Waldwiese. 
3. Ausführung von Schleifennivellements mit Nivellirinstrumenten im Bereiche der einzelnen 
Lagepliine. 
Um im Bereiche, der einzelnen Lagepläne für die Barometermessung eine grössere Anzahl sicherer 
Höhenpunkte (Festpunkte) zu erhalten, müssen im Anschlüsse an das Hauptnivellement Schleifennivellements 
*) Siehe das Werk: „Auszug aus den Nivellements der trigonometrischen Abtheilung der Landesaufnahme. Bearbeitet von 
dem Bureau des Centraldirektoriums der Vermessungen. Berlin. 1886. Ernst Siegfried Mittler u. Sohn“ und „Bestimmungen über 
den Anschluss der Nivellements an das Präzisionsnivellement der Landesaufnahmen. Laut Beschluss des Central-Directoriums der 
Vermessungen im preussischen Staate vom 16. Dezember 1886. Berlin ebendaselbst.“
	        
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