Full text: Lehrbuch der praktischen Geometrie

VII 
diesem Gegenstände ein besonderes Kapitel gewidmet und hiebei die mir 
s. Z. von den Herren Obersteuerdirektor Dr. Hügel in Darmstadt und 
Vermessungsinspektor Hoffmann in Karlsruhe gemachten Mittheilungen, 
sowie dasjenige Material verwerthet, welches in den Instruktionen von 
Hessen, Baden, der Instruktion für das schweizerische Geometerkonkordat 
und den vom Thurgau zu dieser aufgestellten Ergänzungen enthalten ist. 
Die Zahlenbeispiele, welche so wesentlich zur richtigen Auffassung 
und Anwendung der allgemeinen Regeln dienen, sind insgesammt aus 
dem praktischen Leben gegriffen; manche derselben dürften auch für den 
rein mathematischen Unterricht verwendbar sein. 
Den Rechnungen habe ich, wenn nicht ausdrücklich das Gegentheil 
hervorgehoben ist, das Schweizermaß [IO Fuß 0 — 3 Meter; 1 Zoll 
(")— O.i ; 1 Linie ("') — O. 0 i FuU und die Centesimaltheilung zu 
Grunde gelegt. 
Iraurnfeld, im September 1868. 
I. I. W-östein.
	        
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