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genauerer Resultate noch einmal ununterbrochen in einem Zuge zu
messen.
Bei der Vermessung der einzelnen Parzellen ist darauf zu achten,
daß diejenigen Linienmaße, welche eine einfache Berechnung der Flächen
gestatten, sowie die Gränzlinien (Kopfbreiten) direkte gemessen werden;
die die letztern ausdrückenden Zahlen sind in den Handrissen in Klam
mern zu setzen: Figur 146. Grundstück 1, Kopfbreiten (175), (250);
Grundstück 2, (468); Grundstück 3, (280), (250). — Zur Con-
trole beim Auftragen messe man ferner die die Zwischenmarken ver
bindenden Querlinien (Fig. 148): VW = 451, WH —553, XZ
— 376, ZQ = 527.
Nach der badischen Instruktion müssen die Breiten (bei langen,
schmalen Grundstücken) mit der größten Genauigkeit, wo immer möglich
in den Steinlinien abgesetzt gemessen werden. Muß die Messung aus
nahmsweise in der Gewanngränze geschehen, so sind zuvor die durch die
Vermarkung festgestellten Eigenthumsgränzlinien sorgfältig auf die Ge
wanngränze zu verlängern. Zum Zwecke der Prüfung werden die
Maße der einzelnen Stücke jeder abgesetzt gemessenen Linie zwischen je
zwei Aufnahmspunkten zusammengestellt und ihre Summe mit der
durch die Gewannenvermessung oder durch die Messung der Linien im
Ganzen gefundenen Entfernung der beiden Punkte verglichen. Wenn
der Unterschied im gebirgigen Terrain bei Längen von 10 Ruthen
weniger als Oroo, von 20 Ruthen Länge weniger als i h 50 > von 50
Ruthen Länge weniger als */400 und von 100 Ruthen Länge weniger
als 1 /500; im ebenen Gelände aber bei 10 Ruthen weniger als V250,
bei 20 Ruthen weniger als Uss», bei 50 Ruthen weniger als '/«-.00 und
bei 100 Ruthen weniger als Vgo« beträgt, wobei die Gränze für die
dazwischen fallenden Längen verhältnißmäßig zu bestimmen ist, so ist es
gestattet, ihn auf die einzelnen Stücke verhältnißmäßig zu vertheilen.
Bei Längen über 1O0 Ruthen ist der Fehlergränze für jede weiteren
10 Ruthen im Gebirge l 1 /*, in der Ebene 1 Zoll zuzuschlagen. —
Sind die abgesetzten Messungen auf diese Weise berichtigt, so werden
sie zwischen je zwei Aufnahmspunkten nach einer Richtung Zahl vor
Zahl summirt, damit die Linien bei der Planzeichnung mittels ihrer
Entfernung von einem Punkte aus aufgetrageu werden können.
Die Längen von Gebäuden sind unmittelbar zu messen.
Wir haben schon oben angedeutet, daß die Genauigkeit bei Linien
messungen wesentlich durch ein ungenaues Anlegen der Latte an den