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Rand der Mauer unter der Gnrtplatte zu Punktiren ist. Bei Bäumen
ist einfach der Stamm anzugeben, sowie auch Gebüsch nur durch einen
farbigen Rand zu markiren ist mit Weglassung aller Baumzeichnungen.
Artikel 58 der badischen Instruktion sagt aus, daß die im Ganzen
gemessenen Maße nur dann in den Plänen angegeben werden, wenn
wenigstens vier abgesetzte Maße (§. 90) vorkommen und durch deren
Angabe der Plan nicht überladen wird (Fig. 151). Die Pläne werden
in der Regel im Visoo, die Uebersichtspläne im Viooo» Maßstabe ge
zeichnet.
In Hessen müssen in dem im Vi»oo Maßstabe ausgearbeiteten
Originalplane alle diejenigen Maße angegeben werden, auf welche die
Konstruktion dieser Karten sich stützt, so daß die Handrisse später ganz
entbehrlich werden. Von jeder Aufnahme fertigt man zwei Pläne an;
das eine Exemplar behält die Obersteuerdirektion, das andere wird den
Gemeinden zugestellt und bildet die Grundlage für die Fortführung des
Katasters. Außer den Originalkarten werden in Hessen entworfen:
Gemarkungskarten im Vsooo, Uebersichtskarten, welche sämmtliche Gemar
kungen eines Bezirks enthalten, im i U iooo Maßstabe, Flurkarten im
Uebersichtskarten von Gemarkungen l i i0000/ Uebersichtskarten von jedem
ganzen Steuerbezirke im Viooooo Maßstabe.
Dreizehnter Abschnitt.
Berechnung und Theilung der Flächen.
A. Berechnung der Flächen au8 den Coordinaien.
8. 94. ,
Durch das Symbol ABC... bezeichnen wir den positiven oder nega
tiven Inhalt einer Flüche, je nachdem der Umfang derselben im positiven
oder negativen Sinne zurückgelegt wird, wenn der sich bewegende Punkt
successive zu den Begränzungspunkten A, B, C.. gelangt (§. 39).
Den Inhalt, der seiner Natur nach eine positive Größe ist, deuten
wir auch durch (ABC ..) an, wo aus die Stellung der Buchstaben
nicht zu achten ist. Wir können also schreiben: