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In dem hier beigegebenen, für die Flächenberechnung vorgeschriebenen
Formulare ist der Werth des Symbols 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76,
77 (Fig. 127) nach den beiden gefundenen Regeln berechnet worden.
Zu den Abscissen und Ordinaten, die in Hinsicht auf die ursprünglichen
Axen sämmtlich negative Werthe haben, wurde beziehungsweise -s- 19300,
-f-36400 addirt. Aus beiden Berechnungen ergab sich 306.8823 als
Inhalt. Größere Polygone zerlegt man so, daß die Berechnung jedes
partiellen Polygons aus einer Blattseite Platz findet. Allfällige Mul
tiplikationsfehler stellen sich so am Ende jeder Seite heraus und können
sich nicht durch die ganze Rechnung hindurchziehen, lassen sich auch
leichter auffinden als bei ungetheilter Berechnung des Polygons, in
welch' letzterm Falle überdieß noch die Resultate von der einen Seite
auf die andere übergetragen werden müßten. Ob die Theilungslinien
die Polygonseiten schneiden oder nicht, ist, wie wir oben gesehen haben,
für die Berechnung durchaus gleichgültig.
Auf das Einschreiben der Koordinaten in das Berechnungs-Schema
ist die größte Aufmerksamkeit zu verwenden, da hiebei vorkommende
Fehler unentdeckt bleiben, auch wenn man beide Formeln A und B in
Anwendung bringt.
Znyaltsöestimmung der auf linearkonstruktinem
Wege aufgenommenen Jiguren.
8- 95.
Nach den Formeln A und B (§. 94) berechnet man in der Regel
nur die Inhalte der nach polygonometrischen oder trigonometrischen
Methoden festgelegten Figuren, wie z. B. der Fluren, Gewanne, Wald-
abtheilungen u. s. w.; Flächen dagegen, deren Begränzungen auf linear
konstruktivem Wege aufgenommen wurden, wie z. B. einzelne Grund
stücke, Unterabtheilungen von Waldungen u. s. w. zerlegt man in Dreiecke
und Vierecke, mit deren Jnhaltsberechnung wir uns jetzt befassen wollen.