Full text: Lehrbuch der praktischen Geometrie

Dieser Güterzeddel ist unten gehörigen Orts, nämlich: 
wenn er als richtig anerkannt wird, in Spalte I, 
wenn schriftliche Ausstellungen beigelegt werden, in Spalte II, 
wenn Ausstellungen mündlich zu Protokoll gegeben werden, in Spalte III 
zu unterschreiben und spätestens nach Verfluß von 4 Wochen, von heute 
an gerechnet, beim Gemeindeammannamte in Frauenfeld abzugeben. 
Würden Sie den Güterzeddel nicht mehr zurückgeben, so müßte auf Ihre 
Kosten ein neuer ausgefertigt werden. Spätere Einwendungen werden 
nicht berücksichtigt 
Frauenfeld den 
Gentsch, Geometer. 
Unterschrift des Grnndeigenthümers: 
I. 
II. 
III. 
Wird als richtig 
anerkannt. 
Die Ausstellungen 
liegen bei. 
Die Ausstellungen 
werden §u Protokoll ge 
geben. 
Weisung. Die Güterzeddel sind vom Tage der Offenlegung desVermessungs 
werkes oder von einem der nächstvorangehenden Tage zu datiren.
	        
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