Dieser Güterzeddel ist unten gehörigen Orts, nämlich:
wenn er als richtig anerkannt wird, in Spalte I,
wenn schriftliche Ausstellungen beigelegt werden, in Spalte II,
wenn Ausstellungen mündlich zu Protokoll gegeben werden, in Spalte III
zu unterschreiben und spätestens nach Verfluß von 4 Wochen, von heute
an gerechnet, beim Gemeindeammannamte in Frauenfeld abzugeben.
Würden Sie den Güterzeddel nicht mehr zurückgeben, so müßte auf Ihre
Kosten ein neuer ausgefertigt werden. Spätere Einwendungen werden
nicht berücksichtigt
Frauenfeld den
Gentsch, Geometer.
Unterschrift des Grnndeigenthümers:
I.
II.
III.
Wird als richtig
anerkannt.
Die Ausstellungen
liegen bei.
Die Ausstellungen
werden §u Protokoll ge
geben.
Weisung. Die Güterzeddel sind vom Tage der Offenlegung desVermessungs
werkes oder von einem der nächstvorangehenden Tage zu datiren.