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2) Bahnen mit mittlerem Verkehr, die sich entweder von Bah
nen ersten Ranges abzweigen, oder zwei oder mehrere Hauptver
kehrsadern des Landes, sowie Handelsplätze zweiten Ranges mit
einander verbinden. Hier gebietet das Interesse der den Bahnbau
betreibenden Unternehmung schon eine gewisse Oekonomie in den
ersten Anlagekosten, und wird bei solchen Bahnen der Unterbau
(Bahnkörper) fast immer nur für ein Geleise hergestellt, dagegen
die im Vergleiche zu der übrigen Bahnherstellung minder kostspie
lige Grundeinlösung sogleich für zwei Geleise durchgeführt, ein
Vorgang der sich schon deshalb empfiehlt, weil erfahrungsgemäss
durch die Anlage einer Bahn der Wert der benachbarten Grund
stücke in der Regel um 50 bis 100 Prozent, häufig sogar in noch
grösserem Masse steigt und somit bei allfälliger späterer Herstel
lung des zweiten Geleises die Kosten für die Einlösung des hierzu
notwendigen Terrains in ganz unnötiger Weise vermehrt würden.
Dies gilt namentlich in jenen Läudern, wo, wie z. B. in Frank
reich, den bereits im Betriebe befindlichen Bahnen das Expropriations
recht für spätere Einlösungen gesetzlich nicht mehr zusteht. Es
braucht auch kaum besonders erwähnt zu werden, dass in den mei
sten Fällen der Verlust an Zinsen für das zu früh eingelöste Ter
rain durch Verbauung oder Verpachtung dieser Grundstücke nam
haft herabgemindert werden kann.
3) Bahnen mit voraussichtlich schwachem Verkehr, die io
schlecht bevölkerten Gegenden oft nur aus politischen oder strate
gischen Gründen oder mit spezieller Rücksicht auf bestehende Werks
oder Fabriksaulagen erbaut werden, und bei welchen sich der In
genieur die strengste Oekonomie sowohl in der Tracierung wie in
der Bauausführung zur Pflicht machen muss. Es ist selbstver
ständlich, dass bei solchen Linien sogar die Grundeinlösung auf
das für ein Geleise notwendigste Mass wird beschränkt werden
müssen.
Ausser der Anzahl der Geleise ist jedoch noch die Entfernung
der zwei parallelen Schienenstränge eines Geleises — die Ge
leisweite, Spurweite der Bahn — massgebend für die Be
stimmung der Kronenbreite des Bahnkörpers.
Bei fast allen in Europa ausgeführten und bei einem grossen
Teil der in anderen Weltteilen erbauten Bahnen ist diese Spurweite
eine gleiche und beträgt, von Schienenmitte zu Schienenmitte ge
messen, 1,50 m (normale Spurweite*). Der inuige Verband,
*) Obgleich die erwähnte Spurweite von 1,50 m mit der ersten
Stephensonschen Maschine (1814) von den Engländern eingeführt und
von den ausserenglischen Bahnen, die durch den Bezug der Lokomotive in
ein Abhängigkeitsverhältnis zu England kamen, adoptiert wurde, so
waren es doch die Engländer, die zuerst die von ihnen eingeführte Spur
weite zu vergrössern suchten; so entstanden die schottischen Bahnen mit
1,68 m, die irländischen mit 1,80 m, die Greatwesternbahn mit 2,13 m Spur
weite; später kamen die russischen Bahnen mit 1,83 m, die holländischen
mit 1,93 m und endlich auch einige deutsche (badeusische) schweizerische
und spanische Bahnen mit grösserer Spurweite dazu, doch haben viele da
von, namentlich diejenigen, welche an dem allgemeinen europäischen Eisen
bahnverkehr teilzunehmeu hatten, wie die badensischen und holländischen