in welchen die bereits im Betrieb befindlichen Bahnen zu einander
stehen, und in den mit einzutreten jede neue Bahn berufen ist, ge
stattet, wenige Fälle ausgenommen, kaum eine Abweichung von
dieser Normalspurweite, wenngleich theoretische Gründe — nament
lich die Möglichkeit einer Vergrösserung der Raddurchmesser und
damit zusammenhängend eine Erhöhung der Zugsgeschwindigkeit,
sowie die dadurch zu erreichende grössere Stabilität der Wagen —
in manchen Fällen für eine Erweiterung und Rücksichten der Oekono-
mie an anderen Orten dagegen für eine Verminderung dieser Dimen
sion sprechen würden.
Was die Anbringung kleinerer Spurweiten bei Bahnen betrifft,
so wird dieselbe wohl in Rücksicht auf die damit zu erreichenden
Ersparnisse in den Anlage- und namentlich in den Betriebsspesen
(bei Verwendung kleinerer und leichter Betriebsmittel) in manchen
Fällen zu befürworten sein, und zwar vorzüglich bei Bahnen dritten
Ranges (Viziuaibahnen, Werks- und Industriebahnen), die sich ver
möge ihrer geographischen Lage oder ihrer übrigen Verkehrsver
hältnisse voraussichtlich niemals in den grossen allgemeinen Ver
kehr einfügen können.
Die Kronenbreite des Bahnkörpers hängt dann von den Dimen
sionen der gewöhnlichen Fahrbetriebsmittel ab, und muss wenig
stens so gross sein, dass bei einer eingeleisigen Bahn ein am Bahn
körper befindlicher Mann auf jeder Seite eines verkehrenden Zuges,
und bei doppelgeleisigen Bahnen auch zwischen zwei Zügen, genü
gend Raum habe, um ohne Gefährdung seiner Person die Züge
passieren lassen zu können. Nimmt man die grösste Breite unserer
Fahrbetriebsmittel samt Laufbrettern mit 3,2 m an und setzt man
voraus, dass ein Raum von 0,6 m Breite für einen Mann zum Aus
weichen genügend ist, so ergibt sich aus diesen Annahmen die
Breite der Bahnkrone bei eingeleisigen Bahnen mit 4,4 m und bei
doppelgeleisigen mit 8,2 m, Ausmasse, die bei den meisten Bahnen
mit geringen Modifikationen eingeführt sind, und unter die man
uicht heruntergeheu sollte. Für eingeleisige Bahnen ist es sogar
mit Rücksicht auf die Konservierung des Schotterbettes und die
damit zusammenhängende Konsolidierung des Geleises geraten, diese
Breite bis 5 m zu erhöhen.
Die Kronenbreite des Bahnkörpers ist selbstverständlich eiu
massgebendes Element bei Berechnung der für die Herstellung des
Bahnkörpers zu bewegenden Erd- oder Felsmassen.
Eiu weiteres Element, das bei dieser Berechnung in Betracht
zu ziehen ist, ist die Form, beziehungsweise der Querschnitt des
Bahnkörpers.
Unter gewöhnlichen Verhältnissen werden die Böschungen des
Bahndammes 1V2 füssig, d. h. im Verhältnis von 3 der Basis je 2
Bahnen, bereits wieder eine, Rekonstruktion ihrer Geleise auf die Normal-
spurweite vorgeuommen, so dass mit Ausnahme der russischen Linien,
welche ihre grössere Geleisweite aus strategischen Gründen auch fernerhin
beizubehalten scheinen, im europäischen Festlande nur noch Bahnen unter
geordneter Bedeutung mit grösserer als der normalen Spurweite existieren.
(Vergl. Pardonnet et Polonceau Portefeuille des Ingenieurs.)