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Proben auf den sogenannten Normalbalken von 10 x 10 cm Querschnitt und 150 cm
Stützweite umgerechnet werden.
Der Scherversuch wird an prismatischen Proben ausgeführt, bei denen die
Kraft in der Faserrichtung wirkt und die Scherfläche gleichlaufend zur Faser liegt.
Sowohl bei ein- als auch zweischnittiger Scherung lassen sich Biegerisse selten ganz
vermeiden; die Versuche der einzelnen Forschungsstätten haben deshalb bald der
einen, bald der anderen Art den Vorzug gegeben. Die Scherfestigkeit tangential
zu den Jahrringen ist im allgemeinen etwas größer als in radialer Richtung. In der
Literatur noch verein-
zelt zu findende An-
gaben über Scherfestig-
keiten bei Kraftwirkung
senkrecht zur Faser
Jlürften ohneerheblichen
Wert sein, da bei dieser
Beanspruchung wohl
kaum reines Abscheren
erwartet werden kann.
Die Zugfestig-
keitdes Holzesin Faser-
richtung wird an Flach-
stäben. ermittelt, deren
Seiten genau in der Rich-
bung der Holzfasern lie-
gen müssen. Schwierig-
keiten bereitet häufig
die Einspannung, da die
oft beträchtlichen Zug-
kräfte, die Holz in Faser-
richtung aufnehmen
kann, an den Köpfen
durch die meist nur
geringe Schubfestigkeit
übertragen werden müs-
sen. Im Berlin - Dahle-
mer Amt verwendet man
mit Vorteil die abgeän-
derte Bauschingersche
Stabform (Ss. Abb.47) mit
der Einspannung von Martens, in der die Stabköpfe zur Erhöhung der Schubfestig-
zeit fest zusammengedrückt werden.
Die den meisten Hölzern eigene, verhältnismäßig hohe Zugfestigkeit kann nur sehr
selten voll ausgenutzt werden, weil in den Anschlüssen immer auf andere, niedrigere Be-
anspruchungen übergegangen werden muß, und weilunvermeidliche Abweichungen vom
geraden Faserverlauf auch bei sehr kleinem Winkel ein starkes Abfallen der Zugfestigkeit
zur Folge haben?!). Versuche zur Bestimmung der Festigkeit quer zur Faser sind von
untergeordneter Bedeutung, da man diese besser überhaupt nichtals Faktorin Rechnung
setzt wegen des häufig durch Schwindrisse aufgehobenen Zusammenhaltens der Fasern.
Das letztere kann auch in diesem Zusammenhang für die in den Vorschriften
noch angeführte Spaltprobe gelten, die deshalb auch mehr von wissenschaftlichem
Belange ist (s. Abb. 47).
l) Baumann: Forschungsarbeiten, Heft 231.
Kersten, Holzbauten. 2. Aufl.