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I.
Bemerkungen zu dem protokollarischen Verfahren.
Ausserdem dürfte zu den Verhandlungen noch zu be
merken sein:
1) In der zweiten Verhandlung wäre eine Angabe der
absoluten Masse, um die es sich handelt, erwünscht ge
wesen. Nachträglich ist statt dessen beizufiigen, dass
es sich um horizontale Enfernungen bis zu 250 m - und
um Höhendifferenzen bis zu 30 m • gehandelt hat.
2) Die fehlenden Stationsnummern I. und II. waren zwi
schen der Absteckung und der Aufnahme verloren ge
gangen. Die bei der Kippregelaufnahme fehlenden
Stationsnummern III.—VI. beanspruchten eine so starke
Fernrohr eie vation, dass der Ilöhenkreis der Kippregel
nicht ausreichte, mussten hier also fallen gelassen werden.
Die fehlenden Punkte XVI. und XVII. lagen den In
strument-Aufstellungspunkten so nahe, dass die Able
sungen unmöglich wurden.
3) An Genauigkeit halten sich die Methoden A. und B. so
ziemlich die Wage. Beide müssen in dieser Beziehung
als befriedigend für die gewöhnlichen praktischen Zwecke
bezeichnet werden. In Bezug auf Zeiterforderniss aber
ergiebt sich die Methode A. gegen die Methode B. als
ganz bedeutend vortheilhafter. Dabei ist innerhalb der
Methode A. die Arbeit mit dem Theodolit noch nennens-
werth vortheilhafter gegen diejenige mit der Kippregel.
4) Die Methode C., welche nicht mit zur Prüfung gezogen
werden konnte, ist später noch von uns erprobt worden,
und haben wir dabei unsererseits die Erfahrung ge
macht, dass diese Methode an Genauigkeit sowohl wie
an Zeitaufwand der Methode B. annähernd gleichwer-
thig ist, für die Praxis jedoch den Nachtheil hat, dass
sie nicht in allen Fällen anwendbar ist und dass sie
ausserdem in den dem Beobachtungspunkte zunächst
befindlichen Feldfrüchten gar zu grosse Zerstörungen mit
sich bringt.
5) Die barometrische Methode D. musste hier nach den
Verhandlungen mit aufgenommen werden, gehört aber
nicht eigentlich in den Rahmen dieser Betrachtung.