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Kreislandrathes binnen einer sechswöchentlichen Präklusivfrist
der Rechtsweg zu. Die Abmessung der Entschädigung erfolgt
in einem solchen Falle nach den allgemeinen gesetzlichen Be
stimmungen.
8' 4-
Uebersteigt die Entschädigungssumme den Betrag von
20 Thalern nicht, so wird dieselbe den Entschädigungsberech
tigten zur freien Disposition ausgehändigt.
Die Legitimation des die Entschädigung (§. 3) in Anspruch
nehmenden Interessenten ist, wenn der Besitztitel für denselben
im Hypothekenbuche nicht berichtigt sein sollte, für geführt
zu erachten, wenn
a) derselbe eine auf die Erwerbung des Eigenthums von
dem betreffenden Grundstücke lautende öffentliche Urkunde
vorzulegen im Stande ist, oder wenn ihm von der zu
ständigen Gemeindebehörde bescheinigt wird, daß er das
Grundstück besitze und daß ein anderer Eigenthümer
desselben nicht bekannt sei,
b) nach Benachrichtigung der aus dem Hypothekenbuche etwa
ersichtlichen Eigenthumsprätendenten seitens der mit der
Leitung der trigonometrischen Arbeiten beauftragten Be
hörde, oder bei nicht regulirtem Hypothekenbuche nach
einmaligem öffentlichen Aufrufe durch das Regierungs
amtsblatt von keinem Anderen binnen einer Frist von
acht Wochen Ansprüche auf die Enschädigung bei der
gedachten Behörde erhoben werden.
Bei Gewährung einer höheren Entschädigungssumme tritt
Letztere rücksichtlich aller Eigenthums-, Nutzungs- oder sonstigen
Realansprüche, insbesondere der Reallasteu und Hypotheken,
au die Stelle des betreffenden Grundstücks.
8- 5.
Von dem Zeitpunkte ihrer Uebergabe resp. ihrer Ueber-
Weisung an den Staat ab werden die Grundstücke von allen
darauf haftenden, auf privatrechtlichen Titeln beruhenden Ver
pflichtungen frei.
Ist das betreffende Grundstück im Hypothekenbuche auf
geführt, so muß die Abschreibung desselben erfolgen, und zwar
im Falle der zwangsweisen Enteignung auf Requisition des
Kreislandrathes.
8. 6.
Die Ortsbehörden sind verpflichtet, die Erhaltung der
Marksteine in ordnungsmäßigem Stande zu überwachen und
von jeder Beschädigung oder Verrückung derselben dem Kreis
landrathe Anzeige zu machen.