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und diese Abstände des Punktes B stimmen nun mit jenem im Trian-
gulirungsnetze gegebenen vollkommen überein, daher die Ausgleichung
des Polygonzuges als beendet zu betrachten ist.
c) Zusammengesetzte Polygonzüge.
§. 161. Wenn mehrere trigonometrische Punkte durch Polygonzüge
mit einander verbunden werden sollen, so wird es wieder von Vortheil
sein, zuerst die gemessenen Südwinkel und dann die gemessenen Poly
gonseiten auszugleichen. Die Ausgleichung der Südwinkel kann nach
dem frühem Vorgehen geschehen, und wenn sich nach der ersten
approximativen Ausgleichung noch kleine Widersprüche zeigen, so können
diese dadurch weggeschafft werden, dass man die nun kleinen Differen
zen auf die kürzeren Seiten vertheilt, ohne gerade ein strengeres Ver
fahren bei der Vertheilung anwenden zu müssen. Für die gesammten
Polygonzüge setzt man jedoch zum Beliufe der Seitenausgleichung die
Bedingungsgleichungen an, und verfährt ganz nach der vorhin ge
gebenen Weise.
Die Anzahl der Bedingungsgleichungen ist leicht aufzustellen, wenn
man die in den Polygonzügen gemeinschaftlichen Knotenpunkte und die
dazwischenliegenden Linienzüge abzählt, dabei erwägt, dass zur Be
stimmung eines neuen Knotenpunktes immer wenigstens ein solcher
Linienzug gemessen werden muss, dass also jeder überschüssige Linien
zug ein Paar der unter 26) gegebenen Bedingungsgleichungen liefert,
daher bei p Knotenpunkten und n Linienzügen 2 (n—p) Bedingungs-
Gleichungen zum Vorschein kommen. Z. B.:
In der nebenstehenden Zeichnung sind die trigonometrischen Punkte
A, B, C und D durch 16 Linienzüge, welche unter sich 9 Knoten
punkte bilden, verbunden worden; dem Vorhergehenden zu Folge, wer
den hier 16—9 = 7 Paare von Bedingungsgleichungen, also im Ganzen
14 Gleichungen zur Auflösung kommen.
Der Gang wie man diese Bedingungen aufschreibt, ist nicht be
schränkt.