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Erste Vorlesung
Gleichung x 2 = 13 aufgefasst werden. Wir erkennen hieraus,
dass die Annahme einer Zahl, welche der Gleichung
x 2 = 13 genügt, gleichbedeutend ist mit der andern An
nahme, dass den beiden gegen einander convergirenden
Reihen (6) eine Zahl zugehört, die sie zu gemeinsamem
Grenzwerthe haben.
4. Wie steht es nun mit der Berechtigung dieser
letzteren Auffassung?
Zuerst wollen wir daran erinnern, dass es ganz gang
und gäbe ist, rationale Zahlen als solche Grenzwerthe auf
zufassen, denn wenn wir z. B. die Zahl •§- durch den unend
lichen Decimalbruch 0,33333 • • • ersetzen, so heisst das, genau
besehen, nichts anderes, als dass wir sie auffassen als den
gemeinsamen Grenzwerth der beiden gegen einander con
vergirenden Zahlenreihen:
0; 0,3; 0,33; 0,333; 0,3333; • • • ansteigend,
1; 0,4; 0,34; 0,334; 0,3334; • • • absteigend
zwischen deren sich entsprechenden Gliedern stets enthalten
bleibt. In gleicher Weise kann man jede rationale Zahl, und
zwar auf mannigfache Weise, als gemeinsamen Grenzwerth
zweier gegen einander convergirenden Zahlenreihen auffassen,
z. B. die Null als Grenzwerth der beiden Reihen:
jL J_ 1
2m 7 gj» 7 7
1 i 1
2tn 7 7 ^rn 7 7
wenn m positiv ist, und je nachdem man für m diesen oder
jenen positiven Werth wählt, würde man verschiedene solche
Bestimmungsweisen erhalten.
Zweitens ist uns aber die in Frage gestellte Auffassung
überhaupt ganz geläufig. Nehmen wir irgend einen un
endlichen Decimalbruch, z. B. denjenigen, bei welchem die
ersten Decimalziffern die Zahlen 1 bis 9 sind, auf welche sie
dann jedesmal zweifach, dann dreifach wiederholt folgen u. s. w.,
also:
0,123456789112233445566778899111222 ■ • •