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§ 5. Grundbedingungen.
§ 5. Grundbedingungen. Der Gaufs’schen Projektion liegen folgende
Bedingungen zugrunde:
1. die Projektion soll eine konforme sein;
2. Die Parallelkreise sollen durch parallele Kugelkreise darge
stellt werden;
3. das Vergröfserungsverhältnifs soll für jeden Punkt der Sphäroid-
oder Kugelfläche nur um eine Gröfse dritter Ordnung von 1 ab
weichen, den Abstand des Punktes vom Normalparallelkreis als Gröfse
erster Ordnung angesehen.
Diese Bedingungen genügen zur vollständigen Festsetzung der
Projektion, keine ist in den anderen enthalten, mithin keine über
flüssig.
Insbesondere folgt aus den beiden ersten Bedingungen, dafs die
Meridiane durch Gröfstekreise dargestellt werden, die sich in den
beiden Polen der Kugelparallelen schneiden, also rechtwinklig zu den
letzteren sind, und dafs daher diese Pole die Bildpunkte der Pole des
Erdsphäroids, des Nord- und Südpols, sind.
Zufolge der dritten Bedingung mufs ferner im Normalparallel
kreis (d. i. für B = B Q bezw. b — b 0 ) das Vergröfserungsverhältnifs
gleich 1 sein; es findet also in diesem Parallelkreis weder Ver-
gröfserung, noch Verkleinerung statt, sondern jeder Theil desselben
hat im Abbild dieselbe Länge wie im Urbild.
§ 6. Grundformeln. Aus den Bedingungen 1 — 3 ergeben sich folgende
Grundformeln der Gaufs’schen Projektion:
B\ cc (1 —e sin B\h«e
1)
3)
tan (45 0 -f- = k tan (45 0 + ^) (
l—a [L—L 0 ),
i-j-e sin B)
m
ctA cos b ]J 1 — e 2 sin 2 B
a cos B
e 2 sin 2 B n
4) a sin b 0 — sin B a ,
5) a cos b a = cos B a 1/ ^ .
f 1 — e 2
Die Gleichungen 1) und 2) gelten für alle Übertragungsarten der
sphäroidischen auf die sphärische Fläche, welche den beiden ersten
Bedingungen genügen, und umgekehrt genügen alle durch diese
Gleichungen repräsentirten Übertragungsarten diesen beiden Bedin
gungen. Aus ihnen folgt die Gleichung 3).
Die dritte Bedingung fügt die Gleichungen 4) und 5) hinzu.