zeitig jene Vorbildung erwerben könnte, die erforderlich ist, um
in der Praxis jenes Maß an Leistungen zu zeigen, das man
von einem Ingenieur verlangen muß!
So ist die ganze Studienordnung im Bauingenieurwesen
in eine Verstrickung von Irrungen und Wirrungen und Un—
sinnigkeiten geraten, deren eine mer durch die andere bedingt
ist. Dieser Zustand hat sich mit der unerbittlichen Notwendig—
keit der Daseinsgesetze entwickelt, weil man die Dinge nicht so
sehen wollte, wie sie sind, sondern überschrobenen Idealen nach—
jagte, anstatt sich erst einmal mit dem zu begnügen, was prak—
tisch erreichbar ist und dem breitesten Bedürfnis Genüge iut.
Es ist deshalb nötig, es nunmehr nach neuen Grundsäßen
umzuwandeln und wieder ein vernünftiges System hinein—
zubringen. Wenn aber heute die Sludierenden und einige
leider viel zu wenige — Herren aus der Praxis danach rufen,
daß grundlegende Anderungen unaufschiebbar seien, so mögen sie
nur nicht meinen, daß solche Forderungen etwas Neues und
an sich schon etwas Verdienstvolles darstellten. Ein Verdienst
werden sie erst dann für sich buchen dürfen, wenn sie erstens in
die ganzen Zusammenhängẽ so hineinzusehen sich bemühen, daß
sie Prattisch erfolgreiche Vorschläge zu machen in der
Lage sind (was durchaus nicht stets der Fall ist), und wenn sie
zweitens nicht nur fordern und lUagen, sondern so zäh und
nachhaltig für das Bessere arbelten und kämpfen,
bis es endlich verwirklicht wird.
In den Hochschulkreisen erkannte allmählich so gut wie
jeder Goweit die Fgenieun r-Professoren in Frage kommen),
daß eine Verlängerung der Studiendauer auf mindestens 10 bis
11 Semester (wie bei den Medizinern) unvermeidlich sei, wenn
man den Grundsatz der gleichmäßigen Vorbildung auf allen
Teilgebieten beibehalten wolle. Emer solchen Verlängerung
standen jedoch auch wieder wichtige Bedenken entgegen uͤnd es
ist sehr fraglich, ob selbst unter dieser Voraussetzung das
erstrebte Ideal in praktisch hinreichendem Grade erreichbar sein
würde. So kam es zu den vorher beschriebenen Versuchen, durch
Herabsetzung der Ansprüche den unsinnigen Zustand wenig—
stens auf ein erträgliches Maß zurückzuschrauben. Wie jedes
Handeln besser ist, als wenn man die Hände einfach in den
Schoß legt, so hat auch dieser von vornherein mit allen Bedenk—
lichkeiten jedes Kompromisses behaftete Versuch wenigstens ein
Gutes gehabt: Es ist b ewiesen, daß auch dieser Weg in der
bisherbefolgten Artund Weise einer nicht hin—
reichend bestimmt geregelten Herabsetzung der An—
sprüche nicht weiter verfolgt werden darf. Er deutet zwar
in der richtigen Richtung. Er muß aber restlos und ent—
schlossen bis zu Ende durchschritten werden, indem man
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