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I. Teil. Die Landesvermessung - .
seine Fehler und schließlich sein Gewicht zu berechnen, indem sämtliche Beob
achtungen auf die Anzahl 1000 beschränkt und das Gewicht jeder doppelten Winkel
beobachtung gleich 1 gesetzt werden.
Man erhält (nach Schreiber, Z. f. V. 1882, S. 129 ff.) den plausibelsten Wert
seinen Fehler
f/o =
B =
u 0 + 21/ + 2b/ +
Ei (1) + E 2 (2) + ....
(41a)
(41b)
und sein Gewicht P aus
1
LP LP
—+—+....
(41c)
P
Pi P2
u ist die Funktion der hier unausgesprochenen Größen x, y .... in den Bedingungs
gleichungen und U 0 ihr durch Transformierung und Multiplikation mit den Korre
laten I, II... . gewonnener Wert, der sich mit jedem neuen Wertsystem der
Korrelate ändert.
Setzt man in dem vorliegenden Fall
u' = 10 7 log™ (wie auch bei der Göttinger Basis), worin HM (vgl. oben)
Basis
die gesuchte Hauptdreiecksseite ist,
und u" — Azimut HM minus Azimut Basis, so ergeben sich die Fehler e' und e”
nach Formel (41b) aus den 8 Bedingungsgleichungen, wenn man über die Seiten WO,
WN und WH mit logarithmischen Sinusdifferenzen rechnet und die für e/ nicht
in Betracht kommenden Fehler (14) (18) (21) mittels der Gleichung VI—VIII
eliminiert, wie folgt:
e' = + 16,9(1)—2,1(2)—14,8(3) + 12,8(4) + 3,7(5)- 16,5(6)—4,7(7) + 34,5 (8)—34,5
(10) +4,7(11) —2,8(12) +35,0(13) —36,3(15) +4,1(16) + 10,4(17) —10,4(19) +
13,1(20) —13,1(22),
e" =— (2) +(3) +(7) — (8) +(21)— (22).
Aus den vier notwendigen Bedingungsgleichungen I—IV und obigem Wert
von e' erhält man L l bis A 22 , dann die Korrelate I—IV
mit I .'..=+ 24,0
„ II . . . = + 27,0
„III . . . = — 0,5
„ IV . . . = + 2,0
und schließlich das Gewichtsmaximum von u' für die Gewichtseinheit des Satz-
mittels bei 1000 Einstellungen:
1000
144,2 2
= 0,0481 = — 1 —.
20,80
Wenn statt der Winkel in e' die Richtungen eingesetzt werden, formt sich e'
um in
«' = +9,2(1.3) +0,9(1.2) +0,7(4.5) + 13,0(4.6) + 6,7(7.8)-3,8(8.10)+4,2(10.11)
+ 2,3(12.16) —5,5(13.15) +3,8(15.16) —10,9(17.19) —11,1(20.22).
Hiernach gestaltet sich der Beobachtungsplan endgültig (siehe S. 117).
Aus dieser theoretischen Untersuchung, über die eingehenderes in Abend-
roth, „Die Ausgleichungspraxis in der Landesvermessung“ § 2,
in Z. f. V. 1882 und in Jordan III, sowie bezüglich des obigen Beispieles in
den zitierten Veröffentlichungen der Landesaufnahme nachzulesen ist, wird
man eine allgemeine praktische Folgerung in folgender Form ziehen
können: