Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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I. Teil. Die Landesvermessung - . 
seine Fehler und schließlich sein Gewicht zu berechnen, indem sämtliche Beob 
achtungen auf die Anzahl 1000 beschränkt und das Gewicht jeder doppelten Winkel 
beobachtung gleich 1 gesetzt werden. 
Man erhält (nach Schreiber, Z. f. V. 1882, S. 129 ff.) den plausibelsten Wert 
seinen Fehler 
f/o = 
B = 
u 0 + 21/ + 2b/ + 
Ei (1) + E 2 (2) + .... 
(41a) 
(41b) 
und sein Gewicht P aus 
1 
LP LP 
—+—+.... 
(41c) 
P 
Pi P2 
u ist die Funktion der hier unausgesprochenen Größen x, y .... in den Bedingungs 
gleichungen und U 0 ihr durch Transformierung und Multiplikation mit den Korre 
laten I, II... . gewonnener Wert, der sich mit jedem neuen Wertsystem der 
Korrelate ändert. 
Setzt man in dem vorliegenden Fall 
u' = 10 7 log™ (wie auch bei der Göttinger Basis), worin HM (vgl. oben) 
Basis 
die gesuchte Hauptdreiecksseite ist, 
und u" — Azimut HM minus Azimut Basis, so ergeben sich die Fehler e' und e” 
nach Formel (41b) aus den 8 Bedingungsgleichungen, wenn man über die Seiten WO, 
WN und WH mit logarithmischen Sinusdifferenzen rechnet und die für e/ nicht 
in Betracht kommenden Fehler (14) (18) (21) mittels der Gleichung VI—VIII 
eliminiert, wie folgt: 
e' = + 16,9(1)—2,1(2)—14,8(3) + 12,8(4) + 3,7(5)- 16,5(6)—4,7(7) + 34,5 (8)—34,5 
(10) +4,7(11) —2,8(12) +35,0(13) —36,3(15) +4,1(16) + 10,4(17) —10,4(19) + 
13,1(20) —13,1(22), 
e" =— (2) +(3) +(7) — (8) +(21)— (22). 
Aus den vier notwendigen Bedingungsgleichungen I—IV und obigem Wert 
von e' erhält man L l bis A 22 , dann die Korrelate I—IV 
mit I .'..=+ 24,0 
„ II . . . = + 27,0 
„III . . . = — 0,5 
„ IV . . . = + 2,0 
und schließlich das Gewichtsmaximum von u' für die Gewichtseinheit des Satz- 
mittels bei 1000 Einstellungen: 
1000 
144,2 2 
= 0,0481 = — 1 —. 
20,80 
Wenn statt der Winkel in e' die Richtungen eingesetzt werden, formt sich e' 
um in 
«' = +9,2(1.3) +0,9(1.2) +0,7(4.5) + 13,0(4.6) + 6,7(7.8)-3,8(8.10)+4,2(10.11) 
+ 2,3(12.16) —5,5(13.15) +3,8(15.16) —10,9(17.19) —11,1(20.22). 
Hiernach gestaltet sich der Beobachtungsplan endgültig (siehe S. 117). 
Aus dieser theoretischen Untersuchung, über die eingehenderes in Abend- 
roth, „Die Ausgleichungspraxis in der Landesvermessung“ § 2, 
in Z. f. V. 1882 und in Jordan III, sowie bezüglich des obigen Beispieles in 
den zitierten Veröffentlichungen der Landesaufnahme nachzulesen ist, wird 
man eine allgemeine praktische Folgerung in folgender Form ziehen 
können:
	        
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