Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

Nach Jordan ist der Mittelwert von K seit dem Jahre 1751 rd. 0 13 
(1 ± 0,25). 
Bei der preußischen Landesaufnahme wird bei kürzeren Entfernungen 
für einseitige Zenitdistanzen die Formel 
h = S • ctg (z x — S • k), (58a') 
wenn z x die Zenitdistanz in A ist, und bei größeren 
Entfernungen für einseitige Zenitdistanzen die 
Formel 
h = 8 
angewandt. 
Hierin ist S m = S in 
der mittleren Meereshöhe 
zwischen A und B = S in 
der Abbildungshöhe des 
Aufnahmegebiets und R 
der Normalkrümmungs 
halbmesser für das Azimut 
T\ der Seite S in A mit 
der mittleren Breite B. 
Für gegenseitige Ze 
nitdistanzen gilt unter der 
Annahme, daß k bei beiden 
gleich ist und verschwindet, 
h = S • tg 
(58 c') 
und für k selbst die For 
mel (58 b). 
Bei vereinzelten Hö 
henmessungen, wo k nicht 
aus örtlichen gegenseitigen 
Zenitdistanzen abgeleitet 
werden kann, setzt die 
Eandesaufnahme log k . . . 
8.153 — 10 ein. 
Näheres ist in Abend- 
roth, Ausgleichungspraxis, 
§ 11 nachzulesen. 
Will man die Höhen 
messungen mit ganz be- 
ronders feinen Verbesse- 
sungen versehen, so muß 
man die Berechnung der K nach den Tageszeiten trennen und die so 
ermittelten Einzelwerte den Messungen entsprechend hinzufügen. Schon 
General Baeyer hat in seinem „Nivellement von Swinemünde nach Berlin“ 
Abb. 40. Verallgemeinerung der Höhenformeln mit Erd 
krümmung und Strahlenbrechung.
	        
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