Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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I. Teil. Die Landesvermessung. 
Nach den Erfahrungen der Preuß Landesaufnahme haben deren trigono 
metrischen Höhenpunkte ungefähr folgende Genauigkeiten: 
Grad der Abhängigkeit 
von Nivellementspunkten 
Mittlerer Punkt 
fehler 
in Millimetern 
Höchstfehler J auch Grenzfehler bei 
(etwa) / Neubestimmungen 
1. Grad (gut) 
49 
1,5 dm 
2* 
69 
2,0 „ 
3. „ (brauchbar) 
98 
2,5 „ 
4 
139 
3,5 „ 
5. „ (bedingt brauchbar) 
197 
5,0 „ 
Durchschnitt: 
—ir- + rd. 3 dem. 
o 
Bei Entfernungen über 3 km sind die Messungsfehler im Ver 
gleich zu den aus der Strahlenbrechung herzuleitenden Fehlern 
belanglos und lassen die Unsicherheit der trigonometrischen Höhen 
bestimmung nahezu im quadratischen Verhältnis zur Seitenlänge 
wachsen, wodurch die Notwendigkeit kurzer Seiten bedingt wird. 
(Nach Jordan II, § 124, ist die Genauigkeit einer trigonometrischen 
Höhenbestimmung zweier etwa 10 km voneinander gelegenen Dreieckspunkte 
rd. ±17 cm, während diejenige eines Nivellements zwischen beiden rd. 
± 15 mm beträgt, also etwa lOmal so groß ist. Doch beansprucnt die erstere 
nur wenige Stunden Arbeit, während die letztere mindestens 2 Tage in An 
spruch nimmt.) 
Der oben geschilderte Ausgleichungsgang wird nur dann möglich sein, 
wenn ein wohl festgelegtes und ausgeglichenes Nivellementsnetz den Rahmen 
und vielleicht sogar das Gerippe des trigonometrischen Höhennetzes bildet 
Das ist aber nur in den Kulturländern der Fall. 
In Kolonialländern wird die Regel die sein, daß nur ein Punkt oder etwa nur 
ein paar Punkte an einer Seite des Netzes unmittelbar niveliitisch festzulegen 
sind. So mußte z. B in Südwestafrika eine Strecke von 378,2 km in 190 durch 
schnittlich je 2 km langen Einzelstrecken vom Nullpunkt des „Pegels 1905 
von Swakopmund“ (—NN) durch Feinnivellement festgelegt werden, um den 
Ausgangspunkt (= NH. oder Normalhöhenpunkt) in Windhuk mit + 1683, 
266 m -{-NN für das trigonometrische Höhennetz bestimmen zu können. In 
diesem Falle kommen dem letzteren noch die auf dem Wege Swakopmund— 
Windhuk liegenden und den ganzen Westarm der großen Kette Swakopmund— 
Gobabis begleitenden Festpunkte des obengenannten Nivellements zugute. 
Meistens wird aber in ähnlichen Fällen nur ein Punkt des äußeren Rahmens 
des Höhennetzes niveliitisch bestimmbar sein. Dann ist die Ausgleichung 
des letzteren eine ganz andere und entspricht derjenigen eines Nivellements 
netzes. Sie kann also entweder nach vermittelnden Beobachtungen 
oder nach bedingten Beobachtungen mit Korrelaten erfolgen, je 
nachdem die Zahl h der wirklich vorhandenen Höhenverbindungen 
zwischen p Höhenpunkten größer oder kleiner als 2 (p—1) ist. Die
	        
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