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I. Teil. Die Landesvermessung.
Nach den Erfahrungen der Preuß Landesaufnahme haben deren trigono
metrischen Höhenpunkte ungefähr folgende Genauigkeiten:
Grad der Abhängigkeit
von Nivellementspunkten
Mittlerer Punkt
fehler
in Millimetern
Höchstfehler J auch Grenzfehler bei
(etwa) / Neubestimmungen
1. Grad (gut)
49
1,5 dm
2*
69
2,0 „
3. „ (brauchbar)
98
2,5 „
4
139
3,5 „
5. „ (bedingt brauchbar)
197
5,0 „
Durchschnitt:
—ir- + rd. 3 dem.
o
Bei Entfernungen über 3 km sind die Messungsfehler im Ver
gleich zu den aus der Strahlenbrechung herzuleitenden Fehlern
belanglos und lassen die Unsicherheit der trigonometrischen Höhen
bestimmung nahezu im quadratischen Verhältnis zur Seitenlänge
wachsen, wodurch die Notwendigkeit kurzer Seiten bedingt wird.
(Nach Jordan II, § 124, ist die Genauigkeit einer trigonometrischen
Höhenbestimmung zweier etwa 10 km voneinander gelegenen Dreieckspunkte
rd. ±17 cm, während diejenige eines Nivellements zwischen beiden rd.
± 15 mm beträgt, also etwa lOmal so groß ist. Doch beansprucnt die erstere
nur wenige Stunden Arbeit, während die letztere mindestens 2 Tage in An
spruch nimmt.)
Der oben geschilderte Ausgleichungsgang wird nur dann möglich sein,
wenn ein wohl festgelegtes und ausgeglichenes Nivellementsnetz den Rahmen
und vielleicht sogar das Gerippe des trigonometrischen Höhennetzes bildet
Das ist aber nur in den Kulturländern der Fall.
In Kolonialländern wird die Regel die sein, daß nur ein Punkt oder etwa nur
ein paar Punkte an einer Seite des Netzes unmittelbar niveliitisch festzulegen
sind. So mußte z. B in Südwestafrika eine Strecke von 378,2 km in 190 durch
schnittlich je 2 km langen Einzelstrecken vom Nullpunkt des „Pegels 1905
von Swakopmund“ (—NN) durch Feinnivellement festgelegt werden, um den
Ausgangspunkt (= NH. oder Normalhöhenpunkt) in Windhuk mit + 1683,
266 m -{-NN für das trigonometrische Höhennetz bestimmen zu können. In
diesem Falle kommen dem letzteren noch die auf dem Wege Swakopmund—
Windhuk liegenden und den ganzen Westarm der großen Kette Swakopmund—
Gobabis begleitenden Festpunkte des obengenannten Nivellements zugute.
Meistens wird aber in ähnlichen Fällen nur ein Punkt des äußeren Rahmens
des Höhennetzes niveliitisch bestimmbar sein. Dann ist die Ausgleichung
des letzteren eine ganz andere und entspricht derjenigen eines Nivellements
netzes. Sie kann also entweder nach vermittelnden Beobachtungen
oder nach bedingten Beobachtungen mit Korrelaten erfolgen, je
nachdem die Zahl h der wirklich vorhandenen Höhenverbindungen
zwischen p Höhenpunkten größer oder kleiner als 2 (p—1) ist. Die