Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

D. Die Topographie. 
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Blei-Nordrichtung und mißt die Entfernung nach dem Dreieckspunkt, indem 
man zugleich die Richtung dorthin rückwärts peilt. Für den aus Richtung 
und Rängenmaß und durch Messung des Höhenwinkels gewonnenen Neupunkt 
schafft man sich vor Beginn der Tachymetrie Proben durch Sichten nach anderen 
Festpunkten und Ableitung der Höhe von dort aus. Man nennt diese einfache 
Rückwärtspeilung auch „Rattenüberschlag“, weil auf dem Battenstand selbst 
nicht beobachtet, dieser also „überschlagen“ worden ist. 
Am besten arbeitet man mit zwei Battenträgern; mehr zu beschäftigen 
ist auch der gewandteste Topograph nicht imstande, weil er während des 
Wechsels des Battenstandes die gemessene Bänge kartieren und die Höhe 
des kartierten Punktes berechnen und dem Stichpunkte beischreiben muß. 
Die Battenträger müssen so vorgeübt werden, daß sie ihre Punkte selbst 
aussuchen. Dazu gehört, daß nicht beliebige Punkte genommen werden, 
sondern nur solche, die teils durch die Belegenheit, noch mehr aber durch die 
Geländebeschaffenheit unmittelbar gegeben sind. Auf der einen Seite müssen 
also alle charakteristischen Punkte des Straßen-, Wege- und Gefließnetzes, 
der Kulturgrenzen, der Ortschaften und Ansiedelungen usw., auf der anderen 
sämtliche Ausgangs-, End- und Brechpunkte im Gerippliniennetz des Geländes 
von den Battenträgern aufgesucht und vom Topographen eingemessen und 
kartiert werden. 
Unter „Geripplinien des Geländes“ versteht man die Verbindungs 
linien der höchsten Punkte untereinander und der tiefsten Punkte unterein 
ander im stärksten Gefälle, also kurz: die Rücken- und die Mulden- 
(Tiefen- oder Sohlen) linien. Jeder unregelmäßige Wechsel im Raufe 
dieser Geripplinien muß eingemessen werden/dagegen können nicht nur 
sondern müssen alle Punkte weggelassen werden, die in gleichmäßigen Hängen, 
Höhen oder Tiefen liegen und sich deshalb aus den Schichtlinien von selbst 
ergeben, außer wenn sie zur Festlegung der Belegenheit nötig sind. 
Die Kippregel wird zur Kartierung eines jeden Battenpunktes mit der 
Rinealkante unter dem Fernrohr an den Stichpunkt des Instrumentes angelegt, 
bei unveränderter Einstellung des Tisches auf den Battenpunkt gerichtet und 
so dorthin eingestellt, daß der Senkrechtfaden annähernd durch die Rotlinie der 
auf gehaltenen Ratte geht. Nach Ablesung der Entfernung wird die Röhren 
libelle noch einmal genau zum Einspielen gebracht, und der Mittelfaden ent 
weder auf die Schulterhöhe des Battenträgers oder auf den roten Querstift 
des ersten Battenmeters von unten gestellt, was beides mit ausreichender Ge 
nauigkeit ungefähr der Instrumenten- (Fernrohr-) höhe entspricht. Nachdem 
der Battenträger abgewinkt ist, wird das Rängenmaß vom Standpunkt aus 
an der Rinealkante abgestochen, dann der eingestellte Höhen- oder Tiefenwinkel 
abgelesen, die Battenpunkthöhe berechnet und dem neuen Stichpunkt, der 
mit einem kleinen Kreis umgeben wird, in Blei beigeschrieben. Dann kommt der 
nächste Battenpunkt heran. Bei den Messungen nach Signalen, wo keine Ratte 
aufgehalten wird, muß die Instrumentenhöhe entsprechend berücksichtigt 
werden, wenn man die richtige Stand- oder Signalhöhe erhalten will. 
Alle diese Handhabungen sind für den Geodäten nach kürzester Übung 
mit großer Schnelligkeit und Sicherheit ausführbar; es sind die einfachsten 
A bendroth, Vermessungsingenieur. 2 Auf. 17
	        
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