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I. Teil. Die Landesvermessung.
Militärgeographischen Institutes 1903 und 1904 eingehende Untersuchungen
über die Genauigkeit stereophotogrammetrischer Aufnahmen angestellt und
ist zu den Forderungen gekommen, daß
1. bei photogrammetrischen Terrainaufnahmen die Kammerachsen stets
parallel und die Platten in einer Senkrecht- (Basis-) ebene liegen müssen,
2. der Verschwenkungsfehler 8 der beiden Achsen oder Plattenebenen auf
keinen Fall 1' x ) überschreiten darf und
Abb. 55. Gesamtausrüstung zur stereophotogrammetrischen Aufnahme von Carl Zeiß in Jena.
3. folgende Basislängen innegehalten werden müssen, wenn bei einem
Kameraobjektiv mit 241,5 mm Brennweite die in der Tafel angegebenen
Fehlergrenzen in der Parallaxe nicht überschritten werden sollen.
(Siehe nebenstehende Tafel.)
Diese Fehler entsprechen einer Ungenauigkeit der Parallaxenermittelung
auf dem Komparator von 0,01 mm.
Bei einer topographischen Aufnahme im Hochgebirge, die im Maßstabe
1:25000 ausgeführt werden soll, ist nach Hübl ein Belegenheitsfehler von
± 15 (nach unseren früheren Untersuchungen ±18) m statthaft, während bei
einer Aufnahme in 1:10000 nur ein mittlerer Fehler von etwa ± 3 zulässig
sein dürfte.
M Nach neueren Forderungen darf eine Abweichung von 10" nicht über
schritten werden.
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