Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

D. Die Topographie. 
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Unerläßliche Bedingung ist dabei eine streng geodätische Be 
stimmung des Photostandpunkts selbst und die scharfe geodätische 
Orientierung der Bildachsen. 
Es ist also auch hiernach wieder klar, daß man solche Punkte, die von 
mehreren Photostandpunkten aus festgelegt sind, einem regelrechten 
Ausgleichungsverfahren unterziehen kann. Dieses kann rein linear 
sein, wenn man nur die Entfernungswerte einführt (vgl. Abendroth, Aus 
gleichungspraxis, § 8 b), läßt sich aber auch streng trigonometrisch durch 
führen. 
X 
Das Verhältnis ^ entspricht nämlich der trigonometrischen Tangente des 
Winkels a in c) 1. a) 
b b x 
Da X nach (61) — x • und Z = f ■ , so ist tg oc = — • 
Oy CI f 
Bilden wir nach den Ergebnissen der Stereokomparatormessungen in c) 2. 
die einzelnen a-Werte und fügen ihnen die betreffenden Bildachsenneigungen 
aus b) 2. und c) 1. a) hinzu, so ergeben sich die unten aufgeführten Richtungs 
winkel nach den ¿6 158, 165, 166 und 174 hin, denen wir die aus a) gegen 
überstellen. 
I — t 158 
I —$ 165 
III —Ô 166 
III —Ô 174 
X . . . 
/■••• 
1.25 139 
2.09 982 
1.64 611 
2.09 982 
9.34 242 
2.09 982 
0.55 811 
2.09 982 
tg a ... 
9.15 157 
9.54 629 
7.24 260 
8.45 829 
a = 
Bildachse = 
+ 8° 4' 8" 
294 14 9 
— 19° 22' 54" 
294 14 9 
+ 0° 6' 6" 
114 14 9 
+ 1° 38' 44" 
114 14 9 
Richtung = 
nach a) = 
302° 18' 17" 
302 20 3 
274° 51 ' 15" 
274 50 29 
114° 20' 15" 
114 19 33 
115° 52' 53" 
115 52 48 
Fehler = 
1 ' 46 " 
+ 46" 
+ 42" 
+ 5" 
Die Abweichungen zeigen, daß sich auch eine noch trigonometrisch 
brauchbare Ausgleichung nach Richtungswinkeln ausführen läßt 
wenn die Richtungen von III einfach auf I zentriert werden. I ist hier der 
Hauptpunkt der Photostation und ohne Ausgleichung durch einfache Mittelung 
als Rückwärtseinschnitt berechnet worden. — 
Die nachstehende Berechnung der mittleren (linearen) Fehler in Richtung, 
Höhe und Entfernung auf 1 Kilometer Punktabstand von der Photobasis 
ist unter Annahme des gewöhnlichen Eehlerfortpflanzungsgesetzes (S. 275) 
für eine Anzahl ganz verschiedenartiger Stereoaufnahmen durch geführt. Es 
ergibt sich auch hier wieder ein mittlerer Entfernungsfehler von rd. 
± 3 m, während der Richtungsfehler etwa ± 2' 45" beträgt. 
Immerhin sind die ermittelten Genauigkeiten denen des topographischen 
Meßtischverfahrens als gleichwertig zu erachten, wie ja auch weiter oben schon 
wiederholt angegeben worden ist.
	        
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