D. Die Topographie.
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Unerläßliche Bedingung ist dabei eine streng geodätische Be
stimmung des Photostandpunkts selbst und die scharfe geodätische
Orientierung der Bildachsen.
Es ist also auch hiernach wieder klar, daß man solche Punkte, die von
mehreren Photostandpunkten aus festgelegt sind, einem regelrechten
Ausgleichungsverfahren unterziehen kann. Dieses kann rein linear
sein, wenn man nur die Entfernungswerte einführt (vgl. Abendroth, Aus
gleichungspraxis, § 8 b), läßt sich aber auch streng trigonometrisch durch
führen.
X
Das Verhältnis ^ entspricht nämlich der trigonometrischen Tangente des
Winkels a in c) 1. a)
b b x
Da X nach (61) — x • und Z = f ■ , so ist tg oc = — •
Oy CI f
Bilden wir nach den Ergebnissen der Stereokomparatormessungen in c) 2.
die einzelnen a-Werte und fügen ihnen die betreffenden Bildachsenneigungen
aus b) 2. und c) 1. a) hinzu, so ergeben sich die unten aufgeführten Richtungs
winkel nach den ¿6 158, 165, 166 und 174 hin, denen wir die aus a) gegen
überstellen.
I — t 158
I —$ 165
III —Ô 166
III —Ô 174
X . . .
/■•••
1.25 139
2.09 982
1.64 611
2.09 982
9.34 242
2.09 982
0.55 811
2.09 982
tg a ...
9.15 157
9.54 629
7.24 260
8.45 829
a =
Bildachse =
+ 8° 4' 8"
294 14 9
— 19° 22' 54"
294 14 9
+ 0° 6' 6"
114 14 9
+ 1° 38' 44"
114 14 9
Richtung =
nach a) =
302° 18' 17"
302 20 3
274° 51 ' 15"
274 50 29
114° 20' 15"
114 19 33
115° 52' 53"
115 52 48
Fehler =
1 ' 46 "
+ 46"
+ 42"
+ 5"
Die Abweichungen zeigen, daß sich auch eine noch trigonometrisch
brauchbare Ausgleichung nach Richtungswinkeln ausführen läßt
wenn die Richtungen von III einfach auf I zentriert werden. I ist hier der
Hauptpunkt der Photostation und ohne Ausgleichung durch einfache Mittelung
als Rückwärtseinschnitt berechnet worden. —
Die nachstehende Berechnung der mittleren (linearen) Fehler in Richtung,
Höhe und Entfernung auf 1 Kilometer Punktabstand von der Photobasis
ist unter Annahme des gewöhnlichen Eehlerfortpflanzungsgesetzes (S. 275)
für eine Anzahl ganz verschiedenartiger Stereoaufnahmen durch geführt. Es
ergibt sich auch hier wieder ein mittlerer Entfernungsfehler von rd.
± 3 m, während der Richtungsfehler etwa ± 2' 45" beträgt.
Immerhin sind die ermittelten Genauigkeiten denen des topographischen
Meßtischverfahrens als gleichwertig zu erachten, wie ja auch weiter oben schon
wiederholt angegeben worden ist.