Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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II. Teil. Das Kataster. 
± 10" und F 15" betragen würde. Ein solcher Fall wird aber nur ganz ausnahms 
weise eintreten, wenn z. B. sehr viele ganz spitze Schnitte innerer Richtungen 
vorliegen, die nur durch eine einzige gute äußere Richtung gesichert werden. 
Die Fehlergrenzen der Anweisung IX sind also — namentlich 
mit Rücksicht auf die Projektionsfehler bei Soldner — keines 
wegs zu weit genommen, sondern gewährleisten auf jeden Fall 
ein einwandfreies Dreiecksnetz, namentlich wenn in Zukunft die 
Gauß’sche Abbildung angewandt wird. 
Deshalb sind auch die weiteren Bestimmungen der Anweisung IX durch 
aus angebracht, wonach bei Satzbeobachtung der Richtungen III. O. 
mit einem gewöhnlichen Nonius-Theodoliten eine viermalige Beobachtung 
und bei der IV. O. eine dreimalige genügt. 
Da der mittlere Fehler einer Richtungsmessung in 4 Sätzen = ± 4,0" 
und derjenige einer Messung in 1 Satze = ± 8,0", also der Höchstfehler 
eines Satzes ± 24" beträgt oder betragen kann, der in dem einen Satze -f- und 
in dem anderen —- sein kann, so dürfen die Sätze bis zu ± 48" voneinander 
abweichen, ohne das Endergebnis über den Rahmen der von der Anweisung 
IX sachgemäß gesteckten Fehlergrenzen hinaus ungünstig zu beeinflussen. 
Die Anweisung IX gibt deshalb auch in verständiger Berücksichtigung 
aller Umstände keine festen Grenzwerte an für die Höchstabweichung zwischen 
zwei Sätzen, weil sie damit rechnet, daß diese Abweichungen nicht nur zum 
geringsten Teile in den Teilungs-, Einstellungs- und Schätzungsfehlern, sondern 
vielmehr auch zum überwiegenden Teile in denjenigen Fehlern zu suchen sind, 
die durch Eichtbrechung, ungleiche Beleuchtung und Schwanken der Ziele, 
sowie durch Veränderungen am Instrument infolge Wind, Fernrohrdurchbiegung, 
Einsenkung usw. zu entstehen pflegen und durch das Anstreben relativer 
Genauigkeiten zwischen den einzelnen Sätzen nur zwangsweise und darum nur 
bedingt beseitigt werden können. 
Will man sich dennoch vor Beginn einer Triangulierung einen Grenz 
wert für die Abweichungen in den Richtungen zwischen je 
2 Sätzen berechnen, so muß man mit demselben Instrument und demselben 
Beobachter unter den verschiedensten Aufstellungs-, Ziel- und Witterungs 
verhältnissen eine größere Anzahl von Satzbeobachtungen machen, daraus den 
mittleren Fehler eines einzelnen Satzes für jede vorkommende Richtung be 
rechnen, diesen mittleren Fehler mittein und nun das Sechsfache des so ge 
fundenen Wertes als Grenzwert für die Abweichung zweier Sätze voneinander 
aufstellen, der auch zugleich die persönliche Gleichung des Beobachters enthält. 
Nur solche relativ von Fall zu Fall ermittelten Grenzwerte sind für die 
Feststellung relativer Fehlergrenzen verwendbar. Es ist eine ähnliche Sache 
wie mit den Eängenmessungen und mit den Refraktionskoeffizienten bei 
Zenitdistanzmessungen. 
Die Messungen können unter sich relativ sehr gut stimmen und dennoch 
die Ausgleichung erheblich ungünstiger beeinflussen als andere, die schein 
bar und relativ ungenauer sind. — 
Um ein größeres Triangulierungsbeispiel I. bis III. Ordnung 
für Kataster- und andere wirtschaftliche Zwecke zu bringen, wollen
	        
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