Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

A. Die Katasterneumessung-. 
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Erkundungssignales eine kleine Pyramide von etwa 6 m Höhe, nötigenfalls 
mit Tafelstange, oder an einem hohen starken Baum ein Tafelsignal oder in 
holzarmen Gegenden die endgültige gut gebaute Steinpyramide. Abb. 69a 
und b gibt die ersten beiden Signalarten wieder. 
Die Vermarkung des Punktes durch einen Granit- oder sonstigen Stein 
pfeiler (Pf), durch Eisenbolzen im Felsboden (Bz) oder Dränröhren (D) und 
Flaschen (F) mit unterirdischen Steinplatten, wo es geht, geschieht gelegentlich 
der Beobachtung auf dem Standpunkte, indem die Pyramidenspitze (P) oder 
Baumtafel (BT) mit dem Instrument in zwei sich rechtwinklig schneidenden 
Richtungen abgelotet, und der so entstehende Schnitt als Zentrum dauernd 
a b 
Abb. 69. Pyramide 111. Ordnung und Baumtafel. 
festgelegt wird. Die Steinpyramide reißt man nach dem entsprechend auszu 
führenden Abloten der Spitze für die zentrische Beobachtung ab und er 
richtet sie an genau derselben Stelle wieder. Wo sich die Pyramide (P) nicht 
genau über dem als Beobachtungsstandpunkt (B) benutzten Zentrum (Z) 
befindet, lotet man P ab, mißt die Exzentrizität e =ZP auf Millimeter und 
die Richtung ZP gegen die bei der Beobachtung auf Z benutzte Nullrichtung 
mit einem großen Transporteur oder dergl. (bei größerer Exzentrizität mit 
dem Theodoliten) und ermittelt so die Zentrierungselemente, um die 
Richtungen von außen her nach P auf Z — B umrechnen zu können. Ist die 
etwa vorhandene Tafelstange T der Pyramide angezielt, so muß man T auf 
Z = B zentrieren. „Euftsignale“ nennt man die Kirch- und sonstigen Turm 
spitzen, senkrechte Flaggenstangen auf Dächern und Türmen, Blitzableiter,
	        
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