A. Die Katasterneumessung - .
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als Basis eine Kette von Dreiecken, die mit der Basis anfängt und auch wieder
mit ihr aufhört. Dieser Ball gehört zur Methode des Einschaltens.
Für beide Aufgaben, die des Einkettens und die des Einschaltens, kommt
ausschließlich die Ausgleichung nach Winkel- und Seitenbedingungen
in Betracht, wie wir sie schon in Teil I kennengelernt haben.
Man wird bei Kataster- und anderen wirtschaftlichen Vermessungen beide
Methoden immer nur ausnahmsweise anwenden und stets danach streben,
das Einschneideverfahren zugrunde zu legen.
Wie man die verschiedenen Fälle des Einkettens und Einschaltens am
zweckmäßigsten behandelt, hat F. G. Gauß in seinem mehrfach genannten
Werk über die trigonometrischen Rechnungen der Feldmeßkunst,
Kapitel 8 und 9, ausführlich erörtert. Wir wollen zunächst davon Abstand
nehmen und nur weiter unten ganz kurz einen besonderen Fall aus eigener
Praxis besprechen.
Selbstverständlich muß man sich schon bei dem Entwerfen des Haupt
dreiecksnetzes im großen und ganzen darüber klar sein, ob es durch Einschneiden,
Einketten oder Einschalten zu berechnen ist; denn danach richten sich die
Auswahl der wichtigsten Punkte und die Anordnung der Winkel
messung.
Unter ,,Winkelmessung“ verstehen wir schlechthin die Horizontalmessung
von Richtungsunterschieden mit dem Theodoliten, ganz gleich, ob Winkel
oder Richtungen gemessen werden.
Für die relative Tage der Dreieckspunkte zur Örtlichkeit muß es einerlei
sein, welche Berechnungsweise durchgeführt werden soll. Vielmehr müssen
alle Punkte so gelegt werden, daß sie für die der niederen Ordnung und nament
lich für das Polygon- und Stückvermessungsnetz möglichst bequem liegen.
Wenn als durchschnittliche Entfernung der Punkte III. Ordnung — wie
in Preußen — 4,0 km angenommen wird, so dürfen die Punkte IV. Ordnung
nicht weiter als 2,0 km und die Beipunkte nicht mehr als 1,0 km Abstand
voneinander haben. Ein 1000 m langer Polygonzug, der ja in der Regel die
Beipunkte verbindet, kann im Gebirge bei häufigem Richtungswechsel und
dementsprechend vielen kurzen Seiten schon recht unsicher werden. Und
selbst da, wo man ohne Nachteil für die Güte der Stückvermessung die trigono
metrischen Punkte unmittelbar durch Gerade (,,Züge in gerader Uinie“) ver
binden kann, ist es in der Regel nicht vorteilhaft, über mehr als 1000 m hinaus
zugehen, es sei denn, daß die Dreieckspunkte besonders scharf bestimmt werden
konnten, wie bei großen Stadtvermessungen.
Man soll die Dreiecks- und Polygonpunkte, wenn es irgend
geht, auf öffentliches Grundeigentum, namentlich auf Straßen,
Wege, Grabenland usw., legen, damit sie einerseits den Grund
besitzern nicht lästig werden, anderseits gegen Verschiebung oder
Zerstörung nach Möglichkeit geschützt sind.
Eine gute und dauerhafte Vermarkung dieser Punkte, sowohl
oberirdisch wie unter der Erde, und ihre sorgfältige Einmessung
von benachbarten Festpunkten aus ist für die Erhaltung des
Abendroth, Vermessungsingenieur. 2. Aull. 24