Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

A. Die Katasterneumessung - . 
369 
als Basis eine Kette von Dreiecken, die mit der Basis anfängt und auch wieder 
mit ihr aufhört. Dieser Ball gehört zur Methode des Einschaltens. 
Für beide Aufgaben, die des Einkettens und die des Einschaltens, kommt 
ausschließlich die Ausgleichung nach Winkel- und Seitenbedingungen 
in Betracht, wie wir sie schon in Teil I kennengelernt haben. 
Man wird bei Kataster- und anderen wirtschaftlichen Vermessungen beide 
Methoden immer nur ausnahmsweise anwenden und stets danach streben, 
das Einschneideverfahren zugrunde zu legen. 
Wie man die verschiedenen Fälle des Einkettens und Einschaltens am 
zweckmäßigsten behandelt, hat F. G. Gauß in seinem mehrfach genannten 
Werk über die trigonometrischen Rechnungen der Feldmeßkunst, 
Kapitel 8 und 9, ausführlich erörtert. Wir wollen zunächst davon Abstand 
nehmen und nur weiter unten ganz kurz einen besonderen Fall aus eigener 
Praxis besprechen. 
Selbstverständlich muß man sich schon bei dem Entwerfen des Haupt 
dreiecksnetzes im großen und ganzen darüber klar sein, ob es durch Einschneiden, 
Einketten oder Einschalten zu berechnen ist; denn danach richten sich die 
Auswahl der wichtigsten Punkte und die Anordnung der Winkel 
messung. 
Unter ,,Winkelmessung“ verstehen wir schlechthin die Horizontalmessung 
von Richtungsunterschieden mit dem Theodoliten, ganz gleich, ob Winkel 
oder Richtungen gemessen werden. 
Für die relative Tage der Dreieckspunkte zur Örtlichkeit muß es einerlei 
sein, welche Berechnungsweise durchgeführt werden soll. Vielmehr müssen 
alle Punkte so gelegt werden, daß sie für die der niederen Ordnung und nament 
lich für das Polygon- und Stückvermessungsnetz möglichst bequem liegen. 
Wenn als durchschnittliche Entfernung der Punkte III. Ordnung — wie 
in Preußen — 4,0 km angenommen wird, so dürfen die Punkte IV. Ordnung 
nicht weiter als 2,0 km und die Beipunkte nicht mehr als 1,0 km Abstand 
voneinander haben. Ein 1000 m langer Polygonzug, der ja in der Regel die 
Beipunkte verbindet, kann im Gebirge bei häufigem Richtungswechsel und 
dementsprechend vielen kurzen Seiten schon recht unsicher werden. Und 
selbst da, wo man ohne Nachteil für die Güte der Stückvermessung die trigono 
metrischen Punkte unmittelbar durch Gerade (,,Züge in gerader Uinie“) ver 
binden kann, ist es in der Regel nicht vorteilhaft, über mehr als 1000 m hinaus 
zugehen, es sei denn, daß die Dreieckspunkte besonders scharf bestimmt werden 
konnten, wie bei großen Stadtvermessungen. 
Man soll die Dreiecks- und Polygonpunkte, wenn es irgend 
geht, auf öffentliches Grundeigentum, namentlich auf Straßen, 
Wege, Grabenland usw., legen, damit sie einerseits den Grund 
besitzern nicht lästig werden, anderseits gegen Verschiebung oder 
Zerstörung nach Möglichkeit geschützt sind. 
Eine gute und dauerhafte Vermarkung dieser Punkte, sowohl 
oberirdisch wie unter der Erde, und ihre sorgfältige Einmessung 
von benachbarten Festpunkten aus ist für die Erhaltung des 
Abendroth, Vermessungsingenieur. 2. Aull. 24
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.