Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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II. Teil. Das Kataster. 
o) Gang der Triangulierungsarbeiten. 
1. Entnahme der geographischen Koordinaten und Höhen der auf 
dem Meßtischblatt verzeichneten Dreieckspunkte (I bis IV) aus den Ver 
öffentlichungen der Landesaufnahme oder, wo diese noch ausstehen, durch 
Anfrage bei der letzteren. Der Gemarkungsname (hier Duingen) ist das 
Stichwort für die Auffindung der Dreieckspunkte in den Verzeichnissen der 
L--A. 
2. Umrechnung der geographischen Koordinaten in die Soldner- 
schen Koordinaten des Katasters in demjenigen System, das nach dem 
Verzeichnis der Katasteranweisung IX zugrunde zu legen ist (hier Nr. 28, 
Kaltenborn). Hierzu wird das trig. Form. 6 der Anweis. IX benutzt, da die 
Bezeichnung „rechtwinkl. sphär. Koordin.“ die annähernd ebenen Kataster 
koordinaten bedeuten soll. 
Die Umrechnung wird durch Nachrechnung, nötigenfalls unter Verwendung 
des von Jordan Bd. III gegebenen Musters, geprüft. Als Hilfstafeln dienen 
die von Gauß im Anhangzu seinen ,,trigonometrischen und polygonometrischen 
Rechnungen“ aufgeführten. 
3. Berechnung der Neigungen und Fntfernungen für die gegebenen Drei 
ecksseiten aus den neu gewonnenen ebenen Koordinaten nach trig. Form. 8, 
bei Seiten I. und II. Ordnung nach trig. Form. 7, und Vergleichung mit den 
von der Landesaufnahme in ihren Abrissen angegebenen Polarkoordinaten. 
Die nach der Anweis. IX hierfür zulässigen Fehlergrenzen müssen innegehalten 
werden. 
Für die weitere Berechnung dürfen nur die nach trig. Form. 8- 
berechneten ebenen Neigungen und Hntfernungen verwandt 
werden, nicht die sphärischen aus Form. 7. 
4. Erkundung der gegebenen und neu zu bestimmenden Dreiecks- 
(und nötigenfalls Polygon-) punkte in der Örtlichkeit. Dabei werden die 
gegebenen Punkte, wenn sie keine Signale mehr haben, zugleich mit guten, 
möglichst zentrischen Signalen (vgl. Abb. 70, Signal IV. O.) versehen, die 
vorher beschafft und auf die Frkundungsfahrt mitgenommen werden. Die 
neuen Punkte werden vorläufig durch große Pfähle mit dicht daneben auf 
zustellenden Flaggenstangen versichert. Bei der Frkundung ist in ein Meß 
tischblatt das Netz einzuzeichnen und die beabsichtigte Bestimmung 
eines jeden Punktes anzugeben, wie es in Abb. 75 bei den beiden Punkten 
3 und 7 angedeutet ist. Die Pfeile bei 3 bedeuten, daß dieser Punkt von III, 
IV, 1 und 2 aus bestimmt ist, und zwar von 1 und 2 aus durch gegenseitige 
(Innen- und Außen-) Richtungen, weil die Sichten dahin voll ausgezogen sind. 
Nach den Pfeilen bei 7 soll dieser Punkt durch gegenseitige Richtungen von 
1 und 6 und durch eine einseitige nach IV festgelegt werden. Nach diesen 
beiden Beispielen wird die ganze Frkundungszeichnung während der Fr 
kundung durchgearbeitet. 
5. Vermarkung und Signalisierung der Punkte. An Stelle der vorläufigen 
Pfähle werden unterirdische Drän- oder Gasrohre senkrecht eingelassen und 
darüber Steine mit Löchern oder Lochbolzen errichtet, worauf die endgültigen 
Signale auf gestellt werden. 
6. Messung der Richtungen, zuerst auf den gegebenen Punkten im An 
schluß an je zwei gegebene Richtungen und dann auf den Neupunkten nach 
Maßgabe der Frkundungszeichnung. Für die Punkte 1 bis 6 in unserem Bei
	        
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