Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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II. Teil. Das Kataster. 
Bevor man die Koordinaten einer neuen Bi nie durchrechnet, prüft man 
zuerst, ob ihre Gesamtlänge in die gegebenen Anfangs- und Endkoordinaten 
mit der verlangten Genauigkeit hineinpaßt, indem man die Eänge aus den 
Koordinatenunterschieden wie bei den Polygonzügen ableitet und mit der ge 
messenen vergleicht. Bei Schnittpunkten von Messungslinien müssen auch 
die Abstände von diesen Schnitt- bis zu den Anfangs- und Endpunkten der 
Linien in gleicher Weise geprüft und etwaige, noch in den zulässigen Grenzen 
liegende Ungenauigkeiten der Koordinaten nach dem Verhältnis der Ent 
fernungen auf die einzelnen Einienteile verteilt werden. 
Bei dem Ansetzen der Koordinatenberechnung für eine Messungs 
linie mit ihren Zwischenpunkten vergesse man nicht, zugleich die rechtwinklig 
von der Linie aufgenommenen und koordinatorisch festzulegenden Punkte mit 
anzusetzen. 
Dabei ist folgendes zu beachten: Der Richtungskoeffizient der Messungslinie 
o y e — y a 
ist, die Bezeichnungen der Anweisung IX angewandt, = —, wenn o — 
a !>j 
und a = --, sowie [s] die gemessene Gesamtlänge der Messungslinie zwischen 
M 
den gegebenen Endpunkten e und a ist. Folglich mui3 der Richtungskoeffizient 
a 
einer rechtwinklig dazu gehenden Linie = sein, woraus sich ergibt, daß zur 
o 
Erlangung der Koordinatenunterschiede zwischen dem gesuchten Punkte und dem 
Fußpunkt / seines Lotes auf der Messungslinie, der als gewöhnlicher Kleinpunkt 
eingerechnet wird, die Länge des Lotes s mit a und mit — o multipliziert wird, 
je nachdem man den Ordinaten- oder den Abszissenunterschied berechnen will. 
Liegt der Punkt rechts von der Messungslinie, so wird s positiv, hegt er links, negativ 
eingesetzt. Oder mit anderen Worten: 
Die Koordinatenunterschiede eines rechtwinklig von der Messungslinie ein- 
gemessenen Punktes werden mit den umgekehrten Koeffizienten eingerechnet, wie 
der Fußpunkt seines Lotes, und erhalten die Vorzeichen des nächstfolgenden Qua 
dranten oder des nächstvorhergehenden, je nachdem der Punkt rechts oder links 
von der Linie hegt. Ist also z. B. o = — 0,98390 und a — + 0,18251, die Messungs- 
linie demnach im IV. Quadranten, so ist A yf für den Fußpunkt, wie gewöhnlich 
mit o, und Axf mit a zu errechnen, dagegen Ayp für den rechts gelegenen Punkt 
mit —a und A xp mit -f- o, so daß die Vorzeichen dieser Unterschiede -|—(- im I., 
d. h. im nächstfolgenden Quadranten hegen. Würde der Punkt links hegen, so käme 
der Einfluß von —s hinzu; es würde dann Ayp minus und Axp minus werden, 
und demnach der III. oder nächstvorhergehende Quadrant in Betracht kommen. 
Sind in großen Wäldern Punkte ausnahmsweise als Bogenschnitt 
punkte bestimmt worden, so sind sie nach trig. Form. 23 methodisch aus 
zugleichen. 
Es kommt auch in solchen Fällen häufiger vor, daß man bei der Aufnahme 
n'cht anders hat Vordringen können, als wie in kurzen Zickzacklinien. Dann 
ist die Bussolenmessung mit gleich langen Zugseiten, etwa von 60 zu 60 m, 
und in Springständen (bei der Topographie: Lattenüberschlägen) das 
Einfachste und Zweckmäßigste. Die Genauigkeit solcher Bussolen 
züge ist bei gehöriger Sorgfalt recht groß.
	        
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