A. Die Katasterneumessung.
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Verfasser liat in der Z. f. V. 1900, S. 57ff. seine Erfahrungen über die
Verwendbarkeit von Bussolenzügen veröffentlicht und dabei folgendes fest
gestellt :
1. Der mittlere Ablesefehler einer Doppel-Azimutpeilung mit einer Ed.
Sprenger’schen Bernrohrbussole ist = 0,02° = 1,1/ a. T.
2. Der mittlere Azimutfehler eines ausgeglichenen, nicht über durchschnitt
lich 300 m langen Bussolenzuges ist 4,2'.
3. Der mittlere Punktfehler ausgeglichener Bussolenpunkte ist rd. ±0,1 m.
4. Berechnung und Ausgleichung der Bussolenzüge mit Seiten von nicht
über 60 m Länge geschehen am schnellsten und zweckmäßigsten mit dem
25 cm-Rechenschieber und den Gauß’schen Tafeln (vgl. oben).
5. Nötigenfalls kann man sich trigonometrische Hilfspunkte als Knotenpunkte
peilen, die bei Kenntnis der mittleren Mißweisung und bei wiederholter
Beobachtung bis auf ± 1' in den Richtungen und auf rd. ± 0,5 m in den
Koordinaten genau werden.
Schon vor Beginn der Kleinpunktberechnung an der Hand des Linien
netzbildes hat man sich über die Einteilung des aufgenommenen Gebietes in
Handrisse und Kartenblätter klar zu werden.
Die Handrisse sind sozusagen Reinschriften und Doppelausfertigungen des
Urfeldbuches und mit allem auszustatten, was einerseits dieses, anderseits die
Karten enthalten sollen. Man legt sie zweckmäßig in großen Maßstäben 1 :200
bis höchstens 1:1000 an und fertigt von sehr engen Stellen Nebenzeichnungen
an. Die in den lithographischen Beilagen der preußischen Anweisung VIII
gegebenen Muster werden für alle Fälle als Vorbilder ausreichen. Es empfiehlt
sich von den Handrissen photozinko- oder photoalgraphische
Vervielfältigungen hersteilen zu lassen, wozu die Originale unmittelbar
verwandt werden können. Zuvor werden die Urhandrisse den beteiligten
Grundeigentümern in einem besonderen Verlesungstermine, zu dem der
Gemeindevorstand und die Eeldgeschworenen hinzuzuziehen sind, behufs noch
maliger Besichtigung ihrer Grenzen usw. vorgelegt und etwaige Widersprüche
zu Protokoll genommen.
Die Grenzen der Handrißblätter fallen zweckmäßig mit natürlichen Grenz
linien zusammen. Das Aufträgen der Messungslinien geschieht roh nach Ko
ordinaten, das der übrigen Messungselemente nach einem ungefähren Maßstabe.
Über die Abgrenzung der Kartenblätter gegeneinander sind die
Meinungen geteilt. Bayern und Württemberg grenzen ihre Kartenblätter
durch Linien des Koordinatennetzes, also nicht durch natürliche, sondern
durch gedachte Linien ab und nützen auf diese Weise das Papier vollständig
aus. Die Katasterpläne sind bei solcher Abgrenzung die größte Erscheinungs
form von Gradabteilungskarten, soweit die Kartenrandlinien mit den Minuten
linien der Meßtischblätter übereinstimmen.
Preußen hat von jeher von dieser Einteilungsart Abstand genommen
und grenzt seine Karten ausschließlich durch Eigentumsgrenzen ab. Es ist
daher an keinen festen Maßstab gebunden und hat für seine Elächenberech-
nung stets ungetrennte Eigentumsstücke zum Gegenstand.