Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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B. Die Katastereinrichtung und die Verbindung mit dem Grundbuch. 413 
In Württemberg bestehen 3 Klassen Fehlergrenzen: 
cli = 0,25 • V¥ + 0,00075 F, d n = 0,5 • VF + 0,00075 F 
und d m ~ 0,75 • VF -f 
und dementsprechend folgende Grenzwerte 
0,00075 
F 
für 1 
a . . . 3 qm, 
5 qm, 
8 qm, 
„ io 
„ . . . 9 „ 
17 „ 
24 „ 
„ 50 
„ ... 21 „ 
39 „ 
57 „ 
und ,, 100 
„ ... 33 „ 
58 „ 
83 „ . 
Die reichsländische 
Kataster Verwaltung 
endlich hat folgende 
Fehlergrenzen: 
für 1 : 500 . , 
. . a = 0,004-V/ + 0,01 / 2 , 
„ 1 : 1000 . , 
. . a= 0,006-Vf + 0,01 / 2 , 
„ 1 : 2000 . . 
. . a = 0,008-Vf + 0,01 / 2 , 
„ 1 : 4000 . , 
. . a = 0,010-Vf + 0,01 /2, 
und danach die zulässigen Abweichungen 
für 1 a . . . 4 qm, 6 qm, 8 qm, 10 qm, 
„ 10 „ . . . 13 „ 19 „ 25 „ 32 „ 
„ 50 „ . . . 28 „ 42 „ 57 „ 71 „ 
und „ 100 „ 40 „ 60 „ 80 „ 101 „ . 
Die arithmetischen Mittel kommen bei diesen Fehlergrenzen allenthalben 
nahezu auf die in Preußen zulässigen heraus. 
Die Unterscheidung nach den Kartenmaßstäben dürfte die zweckmäßigste, 
und darum die reichsländische Fehlerreihe die zutreffendste sein. 
B. Die Katastereinrichtung und die Verbindung 
mit dem Grundbuch. 
1. Die Beschaffung der Katasterkarten und -bücher. 
Mit der Flächenberechnung ist die Neuvermessung abgeschlossen. Das 
technische Verfahren der Katastererneuerung ist damit erledigt. 
Es folgt nun die eigentliche Katastererneuerung. Zu diesem Zwecke 
werden zunächst die Parzellen, die auf einer Flur (= einem Kartenblatte) 
liegen, im Nordwesten beginnend und über Ost und Süd nach Westen gehend, 
endgültig numeriert, nachdem sie für die Flächen berechnungszwecke mit vor 
läufigen Nummern versehen waren. 
Eine Parzelle ist ein Besitzstück, das 
1. demselben Eigentümer gehört, 
2. in derselben Gewanne (Flurabschnitt) liegt und 
3. von derselben Kulturart ist. 
Als Kulturarten gelten: Ackerland (Ä), Gärten (G), Rebland (JR), 
Wiesen (W), Weiden (V = Viehweiden), Holzungen (H), Wasserstücke (Wa), 
Ödland (0), Unland (U), Hausgarten (Hg) und Hofraum (Hf).
	        
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