Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

420 
II. Teil. Das Kataster. 
8. Herstellung von Fortschreibungsfeldbüchern (-rissen, Meßbriefen u. dergl.) 
nach dem Urfeldbuch der Fortschreibungsmessung für das Katasteramt, 
9. Antrag der Eigentümer (durch den die Fortschreibungsmessung ausführen 
den Vermessungsingenieur) beim Katasteramt auf Fortschreibung der 
Katasterwerke und Ausfertigung von Auszügen daraus. 
Die Punkte 5 und 7 werden in dieser Form noch von den wenigsten 
Katasterverwaltungen verlangt, obgleich es bei dem heutigen Stande der Ver 
messungstechnik und dem durch mechanische rechnerische Hilfsmittel so un- 
gemein erleichterten Rechnungsverfahren eigentlich ganz selbstverständlich 
erscheint, Teilungen nicht anders als nach rechtwinkligen Koordinaten vor 
zunehmen, zumal F. G. Gauß schon vor Jahrzehnten in seinem ausgezeichneten 
Buche ,,Die Teilung der Grundstücke“ (Berlin -—- R. v. Deckers Verlag) 
alle vorkommenden Teilungsaufgaben ausschließlich nach rechtwinkligen Ko 
ordinaten behandelt hat, und die Prüfungsaufgaben für die preußischen Kataster 
beamten über Grundstücksteilungen ausschließlich die Uösung mittels recht 
winkliger Koordinaten verlangen. 
Da es sehr häufig vorkommt und namentlich in freier Feldlage fast immer 
der Fall ist, daß die alten Grenzsteine verschoben oder gar ausgepflügt und 
dann von den Eigentümern nur ungefähr wieder an die alte Stelle gesetzt 
worden sind, so muß jeder Teilung eine ganz sorgfältige Prüfung der alten 
Grenzmarken vorausgehen. Zu dem Zwecke ist das alte Uiniennetz so weit 
aufzusuchen und wiederherzustellen, bis es sich durchaus zweifellos erweist. 
Hierbei zeigt es sich, wie außerordentlich wichtig es ist, wenn Uiniennetz 
und Örtlichkeit in möglichst unmittelbaren Beziehungen zueinander stehen, und 
wenn die Aufmessung der Örtlichkeit vom Uiniennetz aus möglichst einfach 
ist und recht kurze rechtwinklige Abstände hat. Auch die Wichtigkeit einer 
guten ebenerdigen und unterirdischen Punktvermarkung tritt dann zutage. 
Ist das Uiniennetz, soweit erforderlich, zweifellos wiederhergestellt, so 
werden die Grenzpunkte mit Hilfe der alten Aufmessung sorgfältig geprüft 
Wenn diese und die alten Grenzsteinentfernungen innerhalb der bei der ur 
sprünglichen Aufmessung festgehaltenen Genauigkeitsgrenzen zusammen 
stimmen, so können die alten Grenzen als gehörig nachgewiesen angesehen 
werden. 
Sofern nicht grobe Fehler in der alten Aufmessung und damit materielle 
Irrtümer festgestellt werden, sind im Fortschreibungsfeldbuch alle die auf 
den alten Bestand bezüglichen Maße der früheren Neumessung unverändert 
zu übernehmen und nicht etwa durch neue Maße zu ersetzen, die von den 
alten nur geringfügig abweichen. 
Den alten Grenz- und sonstigen Bestand stellt man mit allen darauf be 
züglichen Einmessungen im Feldbuch mit schwarzer Tusche dar, neue Grenz 
marken an Stelle verlorengegangener alter mit den dafür in den einzelnen 
Katasterverwaltungen vorgeschriebenen Signaturen. 
Nun erfolgt, wenn bestimmte Flächenverhältnisse zwischen dem neu 
herzustellenden und dem alten Eigentumsbestande festzuhalten sind, die 
koordinatorische Berechnung der Absteckungselemente und, falls nur be 
stimmte Grenzmaße innegehalten werden sollen oder die für die neuen Flächen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.