1. Kurzer Abriß der Geschichte des Vermessungswesens.
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Sternwarte verlorengegangen und 1920 durch einen neuen N. H.-Punkt bei
Herzfelde östlich von Berlin ersetzt worden.
Alle Höhenmessungen in Preußen und neuerdings in ganz Deutschland
müssen auf N. N. bezogen werden. —
Außerdem werden die 3699 aufzunehmenden Meßtischblätter 1 : 25000 in
vorzüglicher Ausführung mit Meßtisch und der seit 1852 ausschließlich an
gewandten Tachymeter-Kippregel und Distanzlatte fertig aufgenommen, und
die großen Kartenwerke 1 : 100000, 1 : 200000 und 1 : 300000 fertiggestellt.
Zur gleichen Zeit, wo das preußische topographische Vermessungswesen
durch Baeyer, Schreiber, Kaupert u. a. die soeben geschilderte Entwickelung
fand, erhielt das wirtschaftliche einen nicht minder bedeutungs
vollen Aufschwung.
Das Gesetz vom 21. Mai 1861, betr. die anderweite Regelung der Grund
steuer, und das vom gleichen Tage, betr. die Einführung einer allgemeinen
Gebäudesteuer, sowie das Gesetz vom 11. Februar 1870, betr. die anderweite
Regelung der Grundsteuer usw. in den neuen Eandesteilen, und endlich das
Gesetz vom 2. Juli 1875, betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen
und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, alle diese Gesetze sind
von einschneidender Bedeutung für das wirtschaftliche Vermessungswesen ge
wesen und haben die hohe Entwickelung veranlaßt, die es in technischer Be
ziehung zum Muster für andere gleichartige Einrichtungen hat werden lassen.
Diese Entwicklung fand ihren Abschluß durch die inzwischen in der ganzen
F'achwelt berühmt gewordenen Kataster-Anweisungen VIII und IX vom
25. Oktober 1881, deren Schöpfer Dr. Friedrich Gustav Gauß, der
frühere Generalinspektor des Katasters (geb. 1829), sich in hohem Grade um
das gesamte Vermessungswesen verdient gemacht hat, indem er von 1870 an
die methodische Ausgleichung der unvermeidlichen Fehler in die Landmesser
arbeiten einführte und durch seine Werke ,,Die trigonometrischen und poly-
gonometrischen Rechnungen in der Feldmeßkunst“, ,,Die trigonometrische
Punktbestimmung durch Einschneiden“ und „Die Teilung der Grundstücke“
die wissenschaftliche Vertiefung der praktischen Geometrie anbahnte.
Durch das sog. „Fluchtliniengesetz“ von 1875 (vgl. oben) waren auch die
kommunalen Stadtvermessungen veranlaßt worden, die wegen der großen
Bodenwerte in den Städten eine besonders sorgfältige und genaue Aus
führung verlangten. Um sie hat sich der 1902 verstorbene frühere Stadt
vermessungsdirektor Knud Wasa von Höegh (geb. 1838) ein besonderes
Verdienst dadurch erworben, daß er von 1876 an in der Berliner Stadt
vermessung ein klassisches Vorbild für die technische Behandlung aller gleichen
Arbeiten, namentlich für örtliche Dreiecks- und Polygonnetze, von hohem
praktischen und wissenschaftlichen Werte schuf. —
Auf Grund des Beschlusses des Zentraldirektoriums der Vermessungen
im preußischen Staate vom 29. Dezember 1879 ist es allen Behörden und mit
Vermessungen beschäftigten Technikern zur Pflicht gemacht worden, „jede
im Aufträge oder unter der Leitung von Staatsbehörden ausgeführte Spezial
vermessung (Neumessung), welche in geschlossener Lage einen Flächenraum
von 100 ha oder mehr umfaßt“, an die Triangulation der Landesaufnahme