Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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II. Teil. Das Kataster. 
sich um ein Beispiel aus der vom Verfasser eingerichteten Neuvermessung 
von Hannover, bei der überall dort, wo die einzelnen Blocks (z. B. der: Nr. 76, 
75, 73, 58, 46, 44 in Abb. 89) von geraden Rinien begrenzt werden, die Auf 
nahmelinien parallel zu den Umgrenzungslinien gelegt worden sind, so daß also 
für die letzteren genau dieselben Richtungskoeffizienten (cp, ^ usw.) gelten 
wie für die ersteren, und nur ein Ausgangspunkt (z. B. 76) in rechtwinkligen 
Koordinaten bekannt zu sein braucht, um alle anderen mit Hilfe der Richtungs 
koeffizienten für die zugehörigen Aufnahmelinien als Schnittpunkte nach dem 
oben gegebenen Muster berechnen zu können. Sind die Eckpunkte des Blattes 
von den Aufnahmelinien rechtwinklig aufgemessen — was sich ganz von selbst 
versteht —, so werden sie außerdem zur Probe bei der Durchrechnung des 
Einiennetzes koordinatorisch mit berechnet. 
Ist bei der Anlage des Stückvermessungsliniennetzes schon auf dessen 
große Wichtigkeit für die spätere Grenzwiederherstellung und Grenzberechnung 
in Koordinaten geachtet worden, so lassen sich unter Umständen, wenn es not 
tut, Grundstücksteilungen mit jeder wünschenswerten und erreichbaren 
Schärfe rein rechnerisch und nur auf der Karte vornehmen, die örtlich noch 
gar nicht ausführbar sind, wie es z. B. in großen Städten bei Straßen 
durchbrüchen durch die ganz verbaute Altstadt und in ähnlichen 
Fällen häufig notwendig wird, wo die neuen Bauplätze der Zinsenersparnis 
wegen schon verkauft und grundbuchlich aufgelassen werden, bevor die alten 
Häuser abgerissen worden sind, und wo die Absteckung der neuen Grenzen 
erst nach erfolgtem Abbruch vorgenommen werden kann. 
Verfasser hat schon vor 25 Jähren eine ganze Reihe solcher rein rechnerischen und 
kartierten Fortschreibungen großen Umfangs erledigt, wobei Grundstückswerte 
von Millionen Goldmark in Frage kamen, und bei der nachfolgenden Absteckung 
der neuen Grenzen nie größere Abweichungen zwischen Örtlichkeit und Berech 
nung gefunden, als auf 100 m Ränge höchstens 5 bis 6 cm. Natürlich waren 
hierbei alle technischen und wissenschaftlichen Hilfsmittel angewandt worden, 
die zur Erreichung solcher scharfen Ergebnisse notwendig sind. Auch ist dazu 
ein besonders geschultes und in geodätischen Feinarbeiten aller Art wohl ge 
übtes Technikerpersonal notwendig. Wenn vereinzelte Katasterverwaltungen 
neuerdings eine solche Handhabung der Grundstücksteilung und -Veränderung 
beanstanden und aus nichtigen, unsachlichen Gründen hintenan halten wollen, 
so geht ihnen m. E. die Einsicht für die wirtschaftliche und technische Bedeutung 
einer derartigen Bearbeitung ab und sie ersetzen das mangelnde Verständnis 
durch eine unangebrachte bureaukratische Handhabung nach Schema F. 
Sofern die alten Grenzen zweifellos kartiert und die neu berechneten 
Grenzen nach Koordinaten aufgetragen sind, so ist überall dort, wo Teile 
mehrerer alten Grundstücke sich zu einem einzigen neuen Grundstücke ver 
einigen sollen, lediglich die Flächenberechnung nach Koordinaten für die neuen 
Grundstücke und ihre Abstimmung auf die ebenfalls koordinatorisch berechnete 
Masse notwendig, während dagegen die alten Teile (Splissen oder ,,Zu“-Parzellen) 
mit dem Kompensations-Polarplanimeter doppelt berechnet und auf den 
koordinatorisch ermittelten und auf die Masse berichtigten Wert der neuen 
Parzelle (als ,,Aus‘'-Parzellen) abgestimmt werden. Die Flächen der alten Stamm
	        
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