Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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Einleitung - . 
oder eine sonst erreichbare anzuschließen. Für diese Neumessungen sind die 
Bestimmungen der oben genannten Katasteranweisungen VIII und IX und 
diejenigen des Zentraldirektoriums vom 20. Dezember 1879, 16. Dezember 1882, 
12. Dezember 1884, 15. Dezember 1886 und 21. Dezember 1887 ,,Über die 
Anwendung gleichmäßiger Signaturen für topographische und geometrische 
Karten, Pläne und Risse" maßgebend. Der Anschluß des Nivellements an den 
preußischen Fandeshorizont (N. N.) ist durch den Beschluß des Zentral 
direktoriums vom 12. Januar 1895 geregelt worden. 
Alle diese Vorschriften und diejenigen über die Prüfung der öffentlich an 
zustellenden Fandmesser vom 4. September 1882, durch die ein besonderes 
akademisches Studium der Geodäsie und Kulturtechnik eingeführt worden ist, 
haben den Grund zu einer neuen Entwickelung des Vermessungswesens in 
Preußen und damit mittelbar in ganz Deutschland gelegt, die -—■ obgleich 
noch in ihren Anfangsstadien befindlich — die erfreulichsten Aussichten auf 
den Ausbau der Fandmeßkunde (Geodäsie und praktischen Geometrie) zu 
einer abgerundeten und allerseits als vollgültig anerkannten technischen 
Wissenschaft eröffnet. Feider haben die Bemühungen nach der politischen 
Umwälzung von 1918, ein einheitliches Reichsvermessungswesen und eine 
oberste Reichsvermessungsbehörde zu schaffen, zu einem bisher wenig befriedi 
genden Ergebnis geführt. Wie seit 1870 meistens, hat auch hierbei wieder das 
Militär versucht, allen Einfluß in seine Hand zu bekommen, und ist dabei auf 
den erklärlichen Widerstand der bürgerlichen Fachkreise gestoßen. So ist nur 
ein Fachbeirat für das Vermessungswesen von 46 Mitgliedern zustande 
gekommen, der dem Reichsministerium des Innern unterstellt ist. Die preußische 
Fandesaufnahme ist mit dem ebenfalls militärisch gewesenen topographischen 
Bureau von Sachsen zu einem Reichsamt für Fandesaufnahme vereinigt 
worden, das jedoch dem Wesen nach unverändert militärisch und nur der Auf 
machung nach bürgerlich ist. Neue Aufgaben sind ihm bis zum Frühjahr 
1922 nicht zugewiesen worden. 
Unter den Männern, die sich außer den schon genannten um den Ausbau 
des Vermessungswesens auf wissenschaftlichem und praktischem Gebiete vor 
allen anderen hervorgetan haben, sollen noch folgende besonders namhaft ge 
macht werden: Professor Dr. Fr. R. Helmert, seit dem Tode Baeyers (1885) 
Direktor des geodätischen Institutes in Potsdam und seit 1886 Chef des Zentral 
bureaus der internationalen Gradmessung, hat sich bis zu seinem Tode im hohen 
Grade um die Theorie der Ausgleichung (,,Die mathematischen und physi 
kalischen Theorien der höheren Geodäsie") und um die wissenschaftliche Fein 
messung verdient gemacht. 
Professor Dr. W. Jordan (geb. 1842, gest. 1899), der Verfasser des bis 
her besten ,,Handbuches der Vermessungskunde" und langjähriger Heraus 
geber der „Zeitschrift für Vermessungsweser", war ein eifriger Förderer der 
wissenschaftlichen Fandmeßkunde und der unermüdliche Vorkämpfer um die 
Anerkennung derselben und ihrer Vertreter. 
Generalleutnant Dr. Schreiber, von 1877 bis 1888 Chef der trigono 
metrischen Abteilung und von 1888 bis 1893 Chef der preußischen Fandes 
aufnahme, hat die moderne Theorie und Praxis der trigonometrischen Fein
	        
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