Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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II. Teil. Das Kataster. 
3. von dem des vereideten Landmessers, der ihr nach der bestehenden 
Gesetzgebung und den darauf sich stützenden Kataster- und sonstigen 
Vermessungsanweisungen die öffentliche Glaubwürdigkeit geben soll. 
Der Standpunkt des Geographen wird hier zunächst durch den oben 
wiedergegebenen Beschluß des Deutschen Geographentages und die angedeuteten 
Ausführungen des Geheimrats Dr. A. Penck ausreichend gekennzeichnet sein. 
Was der Bauingenieur von der neuen Karte verlangen soll, hat schon im 
Jahre 1900 der Professor der Geodäsie an der Technischen Hochschule in Braun 
schweig Dr. Koppe in seiner Schrift ,,Die neue Bandestopographie, 
die Eisenbahnvorarbeiten und der Doktor-Ingenieur“ (Verlag von 
Friedrich Vieweg u. Sohn, Braunschweig, 1900) eingehender dargelegt. 
Und den Standpunkt des vereideten Bandmessers hat Verfasser selbst 
seit mehr als 22 Jahren an den verschiedensten Stellen und zu den verschieden 
sten Gelegenheiten festzustellen versucht. Wie in der Einleitung ausgeführt 
worden ist, erstreckt sich die Tätigkeit des Bandmessers, der (in Preußen 
wenigstens) keine eigentliche Vermessungsbehörde besitzt, wie sie z. B. Bayern 
in seinem Bandesvermessungsamt hat, auf die verschiedensten Gebiete der 
Staats-, Gemeinde- und Privatwirtschaft, namentlich auf das Steuerwesen (Ka 
taster), die Bandwirtschaft (Bandeskultur), den Eisenbahn-, Straßen- und Wege 
bau, den Städtebau und schließlich auch auf das Bergwesen (Markscheiderei), 
In allen diesen verschiedenen Arbeitszweigen braucht der Bandmesser 
neben ausführlichen Plänen in den Maßstäben von 1:100 bis 1:2500 allgemeine 
oder Übersichtspläne 1:1000 bis 1:10000. Der Maßstab und die Ausstattung 
richten sich dabei ganz nach dem Zweck des Planes einerseits und dem Werte 
des darzustellenden Geländeteiles anderseits. In großen Städten z. B. gelten 
schon Pläne 1:1000 als Übersichtspläne, weil dort der durchschnittliche Maß 
stab der ausführlichen Pläne 1:250 ist. 
Überall aber ist der gemeinsame Zweck der Übersichtspläne, deren 
Maßstab also im Durchschnitt 1:5000 ist, das Wirtschaftliche, die Ver 
wendbarkeit des Planes für irgendein bestimmtes Wirtschaftsgebiet. 
Will man demgemäß eine Karte schaffen, die allen Anforderungen des 
Geographen, Ingenieurs und Bandmessers gleich gerecht zu werden vermag, 
so kann es nur eine topographische Wirtschaftskarte mit dem Durch 
schnittsmaßstab 1:5000 sein. Wir werden später noch eingehender darauf 
zurückkommen. 
Welchen militärischen Wert eine solche Karte hat, möge in Anbetracht 
der besonderen Zeitverhältnisse hier ganz unerörtert bleiben. Es genügt hervor 
zuheben, daß gerade vom Militär aus im Kriege 1914/18 das Verlangen danach 
besonders stark zum Ausdruck gebracht worden ist x ). 
2. Die bisherige Entwicklung einer solchen Karte in Deutschland. 
Der Gedanke einer großmaßstäblichen Höhenflurkarte ist für Deutsch 
land nicht neu. 
!) Vgl. den Bericht über die Verhandlungen der „Obersten militär. Vermessungs- 
Stelle“ vom 25. Februar bis 1. März 1918.
	        
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