Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

D. Die topographische Wirtschaftskarte 1: 5000. 
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Im deutschen Süden sind derartige topographische Wirtschaftskarten seit 
langem vorhanden: Bayern hat schon im Jahre 1867 angefangen, seine von 
1808 bis 1832 einheitlich im Maßstabe 1:5000 hergestellte Katasterkarte topo 
graphisch und mit Höhenschichtlinien zu ergänzen und danach eine besondere 
„topographische Höhenflurkarte" gleichen Maßstabs herzustellen. 
Baden führte bereits 1825—1846 topographische Aufnahmen in 1:5000 
(bis 1:25 000) aus, wobei die ursprüngliche Darstellung des Geländes in Gehmann 
scher Bergstrich-(Schraffen-)manier schon nach kurzer Zeit durch Höhen 
schichtlinien ersetzt wurde. Und Württemberg ging im Jahre 1874 daran, 
seine von 1818 bis 1840 entstandene einheitliche Katasterkarte 1:2500 topo 
graphisch auszugestalten und wie in Bayern neben der Katasterkarte 1 :2500 
eine topographische Höhenflurkarte 1 :2500 anzufertigen. 
In Preußen gab es bisher weder eine Katastereinheitskarte großen 
Maßstabs noch eine einheitliche topographische Wirtschaftskarte. 
Der Grund dazu mag ursprünglich, wie wohl auch in Süddeutschland, 
rein technisch gewesen sein, und zwar mag er zunächst in dem Umstande 
gesucht werden, daß in Preußen von Anbeginn der Katasteraufnahme an, 
also etwa seit 1808, wo die rheinisch-westfälisehen Neumessungen begannen, 
die polygonometrische und koordinatorische, das heißt die zahlenmäßige 
Grundstücksaufnahme angewandt wurde, während in Süddeutschland 
die Meßtischaufnahme oder die graphische Methode gang und gäbe war. 
Ersteregestattet die jederzeitige Kartierung jeden Teils der Aufnahme 
für sich auf Grund der errechneten Koordinaten der Giniennetzpunkte in 
jedem beliebigen Maßstabe, während das Meßtischverfahren der 
Einfachheit wegen die Anwendung eines einheitlichen Maßstabes und die 
sofortige Kartierung an Ort und Stelle bedingt, ohne die es überhaupt 
nicht anwendbar ist. 
Aus diesem Grunde sind auch die Karten in Süddeutschland, wo eine 
Meßtischaufnahme vorliegt, in Stadt und Gand, ganz einerlei, welchen Wert 
der Grund und Boden hat, gleichgroßen Maßstabes. Nur vereinzelt wurden 
die größeren Städte und besonders enge Gewannenlagen auch in einem größeren 
Maßstabe aufgenommen. 
Dagegen hat sich der Maßstab der Karten in Preußen von Anfang an so 
wohl der durchschnittlichen Grundstücksgröße wie dem Bodenwerte angepaßt, 
was erfahrungsmäßig in innigem Zusammenhänge steht. 
Schon bei den ersten Katastervermessungen im Westen war vorgeschrieben, 
daß überall dort der SOOOteilige Maßstab gebraucht werde, wo die Einzel 
grundstücke über 4 preußische Morgen, der 2500teilige, wo sie 1 bis 4 Morgen, 
und der 1250teilige, wo sie durchgehends unter 1 Morgen Fläche enthalten 1 ). 
Und die preußische ,,Katasteranweisung VIII vom 25. Oktober 
1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher 
des Grundsteuerkatasters", die — wie schon früher betont wurde—■ als 
der wissenschaftlich-technische Niederschlag einer 3 / 4 Jahrhundert alten Er- 
b Vgl. Jordan-vSteppes „Das deutsche Vermessungswesen", Bd. II, Abschn. III, 
B. II.
	        
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