Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

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II. Teil. Das Kataster. 
einen zuverlässigen Stadtplan auszeichnen muß, und so wurde denn Ende- 
November 1919 eine besondere Sektion (B. 2) bei der Kartographischen Ab 
teilung der Eandesaufnähme unter der Eeitung des Verfassers eingerichtet. 
Hier wurde von Anfang an der Grundsatz verfolgt, die neuen Pläne 
im Rahmen einer umfassenden topographischen Wirtschafts- (und 
Einheits-) Karte 1:5000 einzurichten und zu bearbeiten. 
3. Die Genauigkeits- und sonstigen Forderungen an die neue Karte. 
Um ein solches Riesenkartenwerk allen Bedürfnissen entsprechen zu lassen, 
muß man sich gründlich klar werden, welche Anforderungen daran gestellt 
werden können, und wie diese zu befriedigen sind. 
Die drei Hauptberufe, die dabei zufriedenzustellen sind, haben wir 
schon zu Anfang kennengelernt. Es kommt jetzt darauf an, ihre Ansprüche 
endgültig festzustellen. Und zwar wollen wir sie gliedern in 
a) wissenschaftlich-geodätische, 
b) kartographische, 
c) erd- und heimatkundliche, 
d) landmesserische und ingenieurtechnische und 
e) topographische. 
a) In wissenschaftlich-geodätischer Hinsicht muß die neue Karte 
so angelegt werden, daß ihre Genauigkeit in keinem Punkte geringer, als 
maßstäblich erreichbar ist. Das ist nur dann möglich, wenn sich die Kartierung 
überall auf trigonometrische und polygonometrische Rechnungen stützt, und 
wenn sowohl diese Rechnungen wie die Kartierungsarbeiten eine solche Ab 
bildung in der Ebene zugrunde legen, daß die Abweichungen zwischen Rechnung 
und Messung einerseits, zwischen Messung und Wirklichkeit anderseits und 
schließlich zwischen Rechnung und Kartierung in den gesetzlich fest 
gelegten und durch den angewandten Maßstab bedingten Eehiergrenzen 
bleiben. 
Wer auch immer zu beliebigen Zwecken die Karte benutzt, muß das Ge 
fühl und die Gewißheit haben, dabei so sicher zu gehen, als arbeite er mit 
gleicher Genauigkeit in der Örtlichkeit selbst. 
Abweichungen, die aus der Kartenanlage oder aus unsicheren Messungen 
und Berechnungen abgeleitet werden können, sind unzulässig. 
b) Daraus ergibt sich für den Kartographen die Notwendigkeit, die 
neue Karte ausschließlich nach rechtwinklig-ebenen Koordinaten aufzutragen 
und die einzelnen Kartenblätter zugleich so anzulegen, daß sie sowohl genau 
aneinandergelegt als auch restlos in den Rahmen der schon vorhandenen Karten 
werke kleineren Maßstabs hineingepaßt werden können. Da das amtliche 
Kartenwerk nächstkleineren Verjüngungsverhältnisses das Meßtischblatt 
1:25000 ist, so ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die neue Karte gleich 
den Meßtischblättern als Gradabteilungskarte einzurichten und zeich 
nerisch nach Möglichkeit und, soweit es der Maßstab gestattet, der karto 
graphischen Darstellungsweise des Meßtischblattes anzupassen. 
Mit Rücksicht auf die Kosten und den an sich schon hoch zu veranschlagenden
	        
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