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II. Teil. Das Kataster.
einen zuverlässigen Stadtplan auszeichnen muß, und so wurde denn Ende-
November 1919 eine besondere Sektion (B. 2) bei der Kartographischen Ab
teilung der Eandesaufnähme unter der Eeitung des Verfassers eingerichtet.
Hier wurde von Anfang an der Grundsatz verfolgt, die neuen Pläne
im Rahmen einer umfassenden topographischen Wirtschafts- (und
Einheits-) Karte 1:5000 einzurichten und zu bearbeiten.
3. Die Genauigkeits- und sonstigen Forderungen an die neue Karte.
Um ein solches Riesenkartenwerk allen Bedürfnissen entsprechen zu lassen,
muß man sich gründlich klar werden, welche Anforderungen daran gestellt
werden können, und wie diese zu befriedigen sind.
Die drei Hauptberufe, die dabei zufriedenzustellen sind, haben wir
schon zu Anfang kennengelernt. Es kommt jetzt darauf an, ihre Ansprüche
endgültig festzustellen. Und zwar wollen wir sie gliedern in
a) wissenschaftlich-geodätische,
b) kartographische,
c) erd- und heimatkundliche,
d) landmesserische und ingenieurtechnische und
e) topographische.
a) In wissenschaftlich-geodätischer Hinsicht muß die neue Karte
so angelegt werden, daß ihre Genauigkeit in keinem Punkte geringer, als
maßstäblich erreichbar ist. Das ist nur dann möglich, wenn sich die Kartierung
überall auf trigonometrische und polygonometrische Rechnungen stützt, und
wenn sowohl diese Rechnungen wie die Kartierungsarbeiten eine solche Ab
bildung in der Ebene zugrunde legen, daß die Abweichungen zwischen Rechnung
und Messung einerseits, zwischen Messung und Wirklichkeit anderseits und
schließlich zwischen Rechnung und Kartierung in den gesetzlich fest
gelegten und durch den angewandten Maßstab bedingten Eehiergrenzen
bleiben.
Wer auch immer zu beliebigen Zwecken die Karte benutzt, muß das Ge
fühl und die Gewißheit haben, dabei so sicher zu gehen, als arbeite er mit
gleicher Genauigkeit in der Örtlichkeit selbst.
Abweichungen, die aus der Kartenanlage oder aus unsicheren Messungen
und Berechnungen abgeleitet werden können, sind unzulässig.
b) Daraus ergibt sich für den Kartographen die Notwendigkeit, die
neue Karte ausschließlich nach rechtwinklig-ebenen Koordinaten aufzutragen
und die einzelnen Kartenblätter zugleich so anzulegen, daß sie sowohl genau
aneinandergelegt als auch restlos in den Rahmen der schon vorhandenen Karten
werke kleineren Maßstabs hineingepaßt werden können. Da das amtliche
Kartenwerk nächstkleineren Verjüngungsverhältnisses das Meßtischblatt
1:25000 ist, so ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die neue Karte gleich
den Meßtischblättern als Gradabteilungskarte einzurichten und zeich
nerisch nach Möglichkeit und, soweit es der Maßstab gestattet, der karto
graphischen Darstellungsweise des Meßtischblattes anzupassen.
Mit Rücksicht auf die Kosten und den an sich schon hoch zu veranschlagenden