Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

D. Die topographische Wirtschaftskarte 1: 5000. 
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Zeit- und Arbeitsaufwand muß aber sowohl die Zeichnung wie die Beschriftung 
so einfach wie möglich und doch einwandfrei klar und übersichtlich sein. 
Wenn die Karte allen Wirtschaftsbedürfnissen entsprechen soll, muß sie 
auf die bisher dort üblich gewesene und bewährte Darstellungsweise nach 
Möglichkeit Rücksicht nehmen. 
Es bedarf also auch eines besonderen Musterblattes oder Zeichen 
schlüssels, der sowohl dem für die Meßtischblätter 1:25000 gültigen Muster 
blatt als auch den „Bestimmungen über die Anwendung gleichmäßiger Signa 
turen für topographische und geometrische/ Karten, Pläne und Risse“ des 
Zentraldirektoriums der Vermessungen im preußischen Staate vom 20. Dezember 
1879 (mit Nachträgen) entsprechen muß. 
c) In erd- und heimatkundlicher Hinsicht muß die Karte in 
Wort und Bild eine bis in alle Einzelheiten getreue Wiedergabe des 
„Antlitzes der Erde“ sein. Das soll heißen, daß sie nicht nur nach Möglich 
keit längen- und winkelmaßgerecht, sondern auch nach jeder Richtung 
hin charakteristisch wirken muß. In ihr müssen enthalten sein: 
1. die Geländeformen mit allen maßstäblich irgendwie darstellbaren Einzel- 
und Eigenheiten, 
2. alle natürlichen und künstlichen Abweichungen und Störungen in den 
Geländeformen, wie Felsen, Schreien, Geröll, Abstürze, Steilränder, 
Schluchten, Einschnitte, Dämme usw., 
3. das gesamte Gefließ in den feinsten Äderchen mit seinen Quellen unter 
sorgfältigster Unterscheidung der verschiedenen Arten, 
4. die künstlichen Wasserläufe, Teiche, Brunnen, Häfen und dergl. mit 
ihren baulichen Anlagen, 
5. die Bodenbewachsung, Bodenbestellung und -gewinnung sowie die Boden 
beschaffenheit, 
6. alle ausgezeichneten Naturgegenstände und die sogenannten Natur 
denkmäler, 
7. sämtliche Verkehrsanlagen | 
8. alle Baulichkeiten / 
9. die Namen der Berge, Täler, Schluchten, aller sonstigen Darstellungen 
von 1 bis 8, der Eandesteile, Randschaften, Gemarkungen, Fluren, Ge 
wannen, der Städte, Orte, Weiler, Einsiedeleien, Verödungen und Wüstun 
gen, der Wälder, Weiden, Wiesen, Büsche, aller weit- oder kulturgeschicht 
lich wichtigen Stätten, der Aussxhtspunkte, Burgen, Schlösser, Wirts 
häuser und Ausspannungen von Bedeutung, Sicherheits- und Sanitäts 
anlagen usw. usw., kurz alles dessen, was für irgendwelchen Gebraucher 
der Karte von irgendwelchem Werte sein kann, 
10. die Festpunkte für Rage und Höhe, von wo aus die Kartierung erfolgt 
ist, und die Bezifferung des Gradnetzes, des rechtwinkligen Koordinaten 
netzes, des Kartenblattes und nötigenfalls seiner Teile. 
zu jedem beliebigen Zwecke, 
Die Karte muß sowohl für den geographischen und geschichtlichen Forscher 
wie für den Rehrer und Wanderer von gleichem Werte sein und darf in keinem 
Punkte versagen. Sie soll mehr als irgend sonst eine andere eine un
	        
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