Full text: Einleitung, Landesvermessung, Kataster (1. Band)

D. Die topographische Wirtschaftskarte 1 : 5000. 
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keit werden sich na ch den Erfahrungen des Verfassers dieEuftbildaufnahmen 
erweisen. 
Man muß Luftbildpläne und Luftbildansichten unterscheiden, je nach 
dem die Aufnahme aus der Luft mit senkrechter, auch annähernd senkrechter 
oder schräger Bildachse stattgefunden hat. Als die zweckmäßigste Neigung 
der Bildachse gegen den Horizont bei solchen Schrägaufnahmen, die auch 
kartographisch ausgewertet werden sollen, hat sich ein Winkel von 30° erwiesen. 
Bilder, deren Achsen keine stärkere Abweichung als 8° von der Senkrechten 
haben, können für bestimmte Zwecke als senkrechte Aufnahmen verwandt 
werden. 
Für topo-kartographische Zwecke kommen aber in der Regel nur Luft 
bildpläne in Frage. 
Die Luftbildpläne können nach verschiedenen Richtungen hin mit Erfolg 
benutzt werden: 
a) als Ersatz für die topographische Erkundung kleinerer Maßstäbe, 
b) zur Ergänzung unzureichender Katasterpläne und 
c) an Stelle überhaupt fehlender Kataster- und Stadtpläne. 
Um sich diese Zwecke deutlich zu machen, vergleiche man von demselben 
Geländeteil den Stadtplan oder die Katasterkarte mit dem Meßtischblatt und 
dem Luftbildplan. 
Der Stadtplan unterscheidet sich von dem gewöhnlichen Katasterplan 
in der Regel nur dadurch, daß er keine Parzellennummern, dafür aber häufig 
schon Signaturen, z. B. für Garten und Park, enthält, die in der Katasterkarte 
ganz unzulässig sind. Er hat also schon etwas von einer topographischen Karte 
an sich. 
Der betreffende Meßtischblattausschnitt gibt dasselbe Gelände in der 
allgemein bekannten Darstellungsweise 1:25000 wieder. Diese Darstellung 
ist rein militärtopographisch und beschäftigt sich nur mit dem, was im Muster 
blatt vorgesehen ist, das seinerseits wieder überwiegend von militärischen 
Gesichtspunkten aus auf gestellt worden ist. 
Was danach in 1:25000 maßstäblich nicht darstellbar ist, nach dem Muster 
blatt und den topographischen Vorschriften aber gebracht werden soll, ist nur 
durch Übertreibung wiederzugeben. 
Während also der Stadtplan oder noch mehr die Katasterkarte lediglich 
„rechtliche“ Linien, nämlich die Eigentums-, Kultur- und Bebauungs 
grenzen, bringen, und während das Meßtischblatt nur die nach Ansicht des 
Militärs wichtigen örtlichen Linien, zum wesentlichen Teil in drastischer 
Darstellung oder Übertreibung, nachbildet, gibt der senkrechte Luftbild 
plan alles in natürlicher Abbildung wieder, was im Augenblicke der Aufnahme 
in Wirklichkeit vorhanden war. Es gibt keine andere, dieser auch nur ent 
fernt gleiche, Wiedergabe des natürlichen Zustandes. 
Daraus ergibt sich von selbst, daß man für die Ergänzung der beiden 
anderen Kartenarten ohne weiteres den Luftbildplan hinzuziehen kann, wenn 
sein Maßstab für die Maßstabgenauigkeit der Katasterkarte und der topo
	        
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