D. Die topographische Wirtschaftskarte 1 : 5000.
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keit werden sich na ch den Erfahrungen des Verfassers dieEuftbildaufnahmen
erweisen.
Man muß Luftbildpläne und Luftbildansichten unterscheiden, je nach
dem die Aufnahme aus der Luft mit senkrechter, auch annähernd senkrechter
oder schräger Bildachse stattgefunden hat. Als die zweckmäßigste Neigung
der Bildachse gegen den Horizont bei solchen Schrägaufnahmen, die auch
kartographisch ausgewertet werden sollen, hat sich ein Winkel von 30° erwiesen.
Bilder, deren Achsen keine stärkere Abweichung als 8° von der Senkrechten
haben, können für bestimmte Zwecke als senkrechte Aufnahmen verwandt
werden.
Für topo-kartographische Zwecke kommen aber in der Regel nur Luft
bildpläne in Frage.
Die Luftbildpläne können nach verschiedenen Richtungen hin mit Erfolg
benutzt werden:
a) als Ersatz für die topographische Erkundung kleinerer Maßstäbe,
b) zur Ergänzung unzureichender Katasterpläne und
c) an Stelle überhaupt fehlender Kataster- und Stadtpläne.
Um sich diese Zwecke deutlich zu machen, vergleiche man von demselben
Geländeteil den Stadtplan oder die Katasterkarte mit dem Meßtischblatt und
dem Luftbildplan.
Der Stadtplan unterscheidet sich von dem gewöhnlichen Katasterplan
in der Regel nur dadurch, daß er keine Parzellennummern, dafür aber häufig
schon Signaturen, z. B. für Garten und Park, enthält, die in der Katasterkarte
ganz unzulässig sind. Er hat also schon etwas von einer topographischen Karte
an sich.
Der betreffende Meßtischblattausschnitt gibt dasselbe Gelände in der
allgemein bekannten Darstellungsweise 1:25000 wieder. Diese Darstellung
ist rein militärtopographisch und beschäftigt sich nur mit dem, was im Muster
blatt vorgesehen ist, das seinerseits wieder überwiegend von militärischen
Gesichtspunkten aus auf gestellt worden ist.
Was danach in 1:25000 maßstäblich nicht darstellbar ist, nach dem Muster
blatt und den topographischen Vorschriften aber gebracht werden soll, ist nur
durch Übertreibung wiederzugeben.
Während also der Stadtplan oder noch mehr die Katasterkarte lediglich
„rechtliche“ Linien, nämlich die Eigentums-, Kultur- und Bebauungs
grenzen, bringen, und während das Meßtischblatt nur die nach Ansicht des
Militärs wichtigen örtlichen Linien, zum wesentlichen Teil in drastischer
Darstellung oder Übertreibung, nachbildet, gibt der senkrechte Luftbild
plan alles in natürlicher Abbildung wieder, was im Augenblicke der Aufnahme
in Wirklichkeit vorhanden war. Es gibt keine andere, dieser auch nur ent
fernt gleiche, Wiedergabe des natürlichen Zustandes.
Daraus ergibt sich von selbst, daß man für die Ergänzung der beiden
anderen Kartenarten ohne weiteres den Luftbildplan hinzuziehen kann, wenn
sein Maßstab für die Maßstabgenauigkeit der Katasterkarte und der topo